Mietminderung bei nicht funktionsfähigem Briefkasten
Oberlandesgericht
Dresden
Urteil
Az. 1 U 696/96
Entscheidungsdatum
29.07.2010
Leitsätze
Ist ein Briefkasten durch Alter oder Beschädigung nicht mehr funktionsfähig, so kann der Mieter, solange vom Vermieter kein neuer Briefkasten angebracht wird, die Miete um 1% kürzen.