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Mietminderung bei nicht funktionsfähigem Briefkasten

Oberlandesgericht

Dresden

Urteil

Az. 1 U 696/96

Entscheidungsdatum

29.07.2010

Leitsätze

Ist ein Briefkasten durch Alter oder Beschädigung nicht mehr funktionsfähig, so kann der Mieter, solange vom Vermieter kein neuer Briefkasten angebracht wird, die Miete um 1% kürzen.