Mieterhöhung und Sondermerkmal „Modernes Bad“
Amtsgericht
Pankow/Weißensee
Urteil
Az. keine Angabe
Entscheidungsdatum
02.03.2011
Leitsätze
Das Sondermerkmal „Modernes Bad“ liegt nur dann vor, wenn das WC wandhängend und der Spülkasten in die Wand eingelassen ist.
Volltext der Entscheidung
Das Amtsgericht Pankow-Weißensee vertrat in einem Mieterhöhungsprozess, in welchem der Berliner Mietspiegel 2009 Anwendung fand, zum Sondermerkmal „Modernes Bad“ folgende Auffassung: Es reiche nicht aus, dass sämtliche Wände 1,80 Meter hoch gefliest seien und das Bad über Bodenfliesen sowie eine eingeflieste Badewanne verfüge. Darüber hinaus müsse auch die Toilette wandhängend und der Spülkasten in die Wand eingelassen sein. Dies folge entgegen der Ansicht einer Kammer des Berliner Landgerichts bereits daraus, dass sich ein solches modernes WC in der Merkmalgruppe 1 der Spanneneinordnung nur dann wohnwerterhöhend auswirkt, wenn kein modernes Bad vorliegt.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Markschläger