Mieterhöhung nach Berliner Mietspiegel 2015 und wohnwerterhöhende Merkmale
Landgericht
Berlin
Urteil
Az. 67 S 182/16
Entscheidungsdatum
08.11.2016
Leitsätze
Ein vorhandener (rückkanalfähiger) Breitbandkabelanschluss ist nicht wohnwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn ohne gesonderten Vertrag mit einem Dritten lediglich Fernsehempfang möglich ist. Dafür genügt ein einfacher Kabelanschluss. Allein das Vorhandensein der Technik ist seit dem Mietspiegel 2011 nicht mehr ausreichend.
Volltext der Entscheidung
Anmerkung: Mit diesem Urteil hat das Landgericht die Entscheidung des AG Mitte, AZ: 20 C 324/15
(veröffentlicht in MieterEcho Nr. 382/ August 2016)
bestätigt.