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Mieterhöhung mit veraltetem Mietspiegel

Landgericht

Berlin

Urteil

Az. 62 S 231/01

Entscheidungsdatum

21.10.2001

Leitsätze

Ein auf § 2 MHG (jetzt § 558 BGB) gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist auch dann formell wirksam, wenn es auf einen veralteten Mietspiegel gestützt wird. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist jedoch der aktuelle Mietspiegel heranzuziehen.

Volltext der Entscheidung

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 292