Mieterhöhung mit veraltetem Mietspiegel
Landgericht
Berlin
Urteil
Az. 62 S 231/01
Entscheidungsdatum
21.10.2001
Leitsätze
Ein auf § 2 MHG (jetzt § 558 BGB) gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist auch dann formell wirksam, wenn es auf einen veralteten Mietspiegel gestützt wird. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist jedoch der aktuelle Mietspiegel heranzuziehen.
Volltext der Entscheidung
Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 292