Keine Umstellung auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters (2)
Bundesgerichtshof
Karlsruhe
Urteil
Az. VIII ZR 54/04
Entscheidungsdatum
05.04.2005
Leitsätze
Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb der vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen ("Wärmecontracting"), bedarf es einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung hierfür im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen.