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Keine Umstellung auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters (2)

Bundesgerichtshof

Karlsruhe

Urteil

Az. VIII ZR 54/04

Entscheidungsdatum

05.04.2005

Leitsätze

Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb der vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen ("Wärmecontracting"), bedarf es einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung hierfür im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen.