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Keine Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle von Öfen und Wandanschlüssen

Bundesgerichtshof

Karlsruhe

Beschluss

Az. VIII ZR 310/10

Entscheidungsdatum

31.05.2011

Leitsätze

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass Öfen einer regelmäßigen Kontrolle, etwa im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit der Wandanschlüsse, zu unterziehen.

Volltext der Entscheidung

Bei einer Kaminkehrung drang durch gelockerte Wandanschlüsse der Öfen Ruß in die Wohnung des Mieters ein. Der Mieter verlangte Schadensersatz vom Vermieter, da dieser gegen seine Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe. Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Anspruch des Mieters verneint. Der Vermieter sei nicht verpflichtet gewesen, ohne besonderen Anlass (z. B. eine vorherige Mängelmeldung des Mieters oder frühere Unregelmäßigkeiten beim Betrieb der Öfen) eine regelmäßige Kontrolle der Öfen vorzunehmen.