Folgen der Nachbesserung eines Mieterhöhungs- verlangens im Zustimmungsprozess
Amtsgericht
Wedding
Urteil
Az. 6b C 63/14
Entscheidungsdatum
12.06.2014
Leitsätze
Bessert der Vermieter ein ursprünglich unwirksames Mieterhöhungsverlangen im Zustimmungsprozess nach, beginnt die Zustimmungsfrist für den Mieter neu zu laufen.
Volltext der Entscheidung
Der Vermieter verklagte den Mieter auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Im April 2013 besserte er das Mieterhöhungsverlangen im Prozess nach. Der Mieter hatte demnach Zeit zur Prüfung bis Ende Juni 2013, dem Ablauf der gesetzlichen Zustimmungsfrist. Dieser nachgebesserten Mieterhöhung ab 1. Juli 2013 stimmte der Mieter noch im Laufe des Monats Juni 2013 zu. Es erging ein dementsprechendes Anerkenntnisurteil. Allerdings entschied das Amtsgericht Wedding, dass der Vermieter die Kosten des Prozesses zu tragen hat. Das neue, im Prozess erklärte Mieterhöhungsverlangen habe nämlich die gesetzliche Zustimmungsfrist des Mieters neu ausgelöst. Dieser habe noch innerhalb der Zustimmungsfrist (bis 30. Juni 2013) zugestimmt und damit keinen Anlass zur Klage gegeben.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Gerd-Peter Junge