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Eine übliche Einbaubadewanne ist mittlerweile kein wohnwerterhöhendes Merkmal mehr

Amtsgericht

Schöneberg

Urteil

Az. 17b C 317/03

Entscheidungsdatum

27.05.2004

Leitsätze

Das Vorhandensein einer üblichen Einbaubadewanne stellt mittlerweile keine besondere Badausstattung mehr dar und wirkt somit auch dann nicht wohnwerterhöhend, wenn sie vom Vermieter gestellt wurde.

Volltext der Entscheidung

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 311