Eine übliche Einbaubadewanne ist mittlerweile kein wohnwerterhöhendes Merkmal mehr
Amtsgericht
Schöneberg
Urteil
Az. 17b C 317/03
Entscheidungsdatum
27.05.2004
Leitsätze
Das Vorhandensein einer üblichen Einbaubadewanne stellt mittlerweile keine besondere Badausstattung mehr dar und wirkt somit auch dann nicht wohnwerterhöhend, wenn sie vom Vermieter gestellt wurde.
Volltext der Entscheidung
Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 311