Betriebskosten: Preisgebundener Wohnraum
Bundesgerichtshof
Karlsruhe
Urteil
Az. VIII ZR 137/09
Entscheidungsdatum
12.01.2010
Volltext der Entscheidung
Zur Geltendmachung von Betriebskosten im preisgebundenen Wohnraum genügt es, wenn der Vermieter den Umfang der umzulegenden Betriebskosten durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV umschreibt und die Höhe der ungefähr zu erwartenden Kosten durch den Gesamtbetrag der geforderten Vor- auszahlungen mitteilt. Einer Aufschlüsselung der Vorauszahlungen auf die einzelnen Betriebskosten bedarf es nicht.