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Betriebskosten: Preisgebundener Wohnraum

Bundesgerichtshof

Karlsruhe

Urteil

Az. VIII ZR 137/09

Entscheidungsdatum

12.01.2010

Volltext der Entscheidung

Zur Geltendmachung von Betriebskosten im preisgebundenen Wohnraum genügt es, wenn der Vermieter den Umfang der umzulegenden Betriebskosten durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV umschreibt und die Höhe der ungefähr zu erwartenden Kosten durch den Gesamtbetrag der geforderten Vor- auszahlungen mitteilt. Einer Aufschlüsselung der Vorauszahlungen auf die einzelnen Betriebskosten bedarf es nicht.