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Betriebskosten: Öltankreinigung

Bundesgerichtshof

Karlsruhe

Urteil

Az. VIII ZR 221/08

Entscheidungsdatum

10.11.2009

Volltext der Entscheidung

Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.