Betriebskosten: Öltankreinigung
Bundesgerichtshof
Karlsruhe
Urteil
Az. VIII ZR 221/08
Entscheidungsdatum
10.11.2009
Volltext der Entscheidung
Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.