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Aufwendungsersatz bei Modernisierung

Amtsgericht

Lichtenberg

Urteil

Az. 5 C 291/01

Entscheidungsdatum

19.10.2001

Leitsätze

Der Mieter kann gemäß § 554 BGB vom Vermieter im angemessenen Umfang Ersatz für diejenigen Aufwendungen verlangen, die ihm infolge von Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen entstanden sind. Hierzu gehören auch die Kosten für die Demontage und den anschließenden Wiederaufbau einer Einbauküche durch eine Fachfirma.