Aufwendungsersatz bei Modernisierung
Amtsgericht
Lichtenberg
Urteil
Az. 5 C 291/01
Entscheidungsdatum
19.10.2001
Leitsätze
Der Mieter kann gemäß § 554 BGB vom Vermieter im angemessenen Umfang Ersatz für diejenigen Aufwendungen verlangen, die ihm infolge von Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen entstanden sind. Hierzu gehören auch die Kosten für die Demontage und den anschließenden Wiederaufbau einer Einbauküche durch eine Fachfirma.