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Mietrecht

Urteile

Mietpreisbremse und Berliner Mietenbegrenzungsverordnung

Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (…) ist nicht wegen einer unzureichenden Veröffentlichung der Begründung unwirksam. Die Verordnungsbegründung ist in hinreichender Weise und rechtzeitig vor Inkrafttreten der Verordnung am 1. Juni 2015 veröffentlicht worden (...). (Leitsätze und Urteilstexte von der Redaktion MieterEcho gekürzt)

BGH Urteil vom 19.01.2022 – AZ VIII ZR 123/21 –

Der Bundesgerichtshof hatte sich in diesem Verfahren zum wiederholten Male mit der Wirksamkeit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung zu befassen, welche die Anwendbarkeit der „Mietpreisbremse“ im Land Berlin regelt. Die Wirksamkeit der Verordnung wird weiterhin hartnäckig von einigen Vermietern bestritten, nach deren Auffassung die Begründung der Verordnung nicht rechtzeitig in allgemein zugänglicher Form veröffentlicht worden sei. Dieser Auffassung erteilte der Bundesgerichtshof erneut eine Absage und bestätigte die Wirksamkeit der Verordnung. Zwar habe der Senat von Berlin die Verordnungsbegründung nicht selbst veröffentlicht, diese jedoch dem Berliner Abgeordnetenhaus übersandt, das die Verordnung einschließlich ihrer Begründung als Drucksache (...) auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Damit liege „eine der Öffentlichkeit leicht zugängliche Bekanntmachung durch eine amtliche Stelle vor“ , welche auch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten am 1. Juni 2015, nämlich am 28. Mai 2015, erfolgt sei.