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Mietrecht

Urteile

Mieterhöhung und LAMOD-Programm

1. § 2 Abs. 1 Satz 2 MHG ist bei einem Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHG auch dann zu prüfen, wenn die Wohnung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung begehrt, im sogenannten LAMOD-Programm instandgesetzt und modernisiert worden ist und der mit dem Zustimmungsverlangen begehrte Mietzins nicht über dem Mietzins liegt, der sich nach den im Fördervertrag zugelassenen Mietzinssteigerungen ergibt.

KG Berlin, Beschluss vom 17.01.2002 – AZ 8 RE-Miet 4/01 –

Abgedruckt in WM 2002, 144 ff.; NZM 2002, 211 f.; MM 2002, 137 ff.

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 291


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