ME 340
Juli 2010
Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Installation einer Videokamera
Auch die Installation der „Attrappe“ einer Videokamera im Hauseingangsbereich bedarf der Zustimmung des Mieters.
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Obwohl der öffentliche Wohnungsbestand bereits auf die Hälfte reduziert ist, werden weiterhin Wohnungen verkauft.