Es sollte ein kleiner Quantensprung bei der Unterbringung von Geflüchteten werden. Im Februar 2016 beschloss der damalige Senat, ein modulares Bauprogramm für Flüchtlingsunterkünfte (MUF) aufzulegen. Dabei handelt es sich um Wohnhäuser mit einer Lebensdauer von 50 bis 60 Jahren, die in serieller Bauweise errichtet werden. Im ersten Schritt wurden 28 Standorte in Abstimmung mit den Bezirken ausgewählt, wobei es viele Bauverzögerungen gab. 2018 folgte eine weitere Tranche (MUF 2.0), insgesamt sollten im Land Berlin somit 53 Neubauten zur Flüchtlingsunterbringung entstehen. Bauträger der MUF waren städtische Wohnungsbaugesellschaften sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Seinerzeit hieß es seitens des Senats: „Zunächst werden hier Geflüchtete untergebracht“, aber perspektivisch „soll dieser neu geschaffene Wohnraum auch anderen wohnungssuchenden Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung stehen. Mit dem Bauprogramm wird also weiterer, in unserer Stadt dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum geschaffen.“ Ziel des Senats sei es, „integrative Lösungen zu erreichen“, für alle von Wohnungsnot Betroffenen. Das gelte auch „für den Zugang von Geflüchteten zu Wohnungen in anderen Wohnungsbauprojekten“. Das hätte allerdings sowohl eine Entspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt, etwa durch forcierten Neubau, als auch eine Entspannung beim Zuzug weiterer Geflüchteter erfordert. Doch bekanntlich kam es anders. Besonders die große Zahl von Flüchtlingen aus der Ukraine erforderte ab 2022 die schnelle Einrichtung von Massen- und Notunterkünften, wie etwa auf dem Areal des Flughafens Tegel. Und obwohl Geflüchtete aus der Ukraine einen vergleichsweise privilegierten Status haben und ohne weitere Prüfungen reguläre Wohnungen anmieten könnten, gab der Wohnungsmarkt das nicht her. 2023 und 2024 wurden weitere MUF fertiggestellt.
