Idyll, Oase, Kleinod – Begriffe gibt es für diesen Ort einige. Für den „Kulturhof Koloniestraße 10“ (kurz: „Kolonie 10“) im Ortsteil Gesundbrunnen im Hauptstadtbezirk Mitte. Einem begrünten Hof aus den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts mit Remisewohnungen, Werkstätten und Kutschergaragen. Einem Areal für Kunst- und Kulturschaffende samt vier Mieter/innen. Und die kämpfen schon seit Jahren um den Erhalt ihres Arbeits- und Wohnraums. Denn mit derlei „fortschrittsfeindlichem“ Gedöns hat Romeo Uhlmann nichts am Hut. Er ist seit 2022 Eigentümer des Gründerzeithofs. Der geschäftsführende Gesellschafter der Grundkontor Projekt GmbH aus München inszeniert sich als visionärer Projektentwickler „werthaltiger Immobilienmarken“. Sein renditeträchtiges Lieblingsprojekt sind Mikroapartments. Einen schmissigen „My Apart“-Reklamespruch hat er dafür auch: „Wohnen mit Niveau auf kleiner Fläche in ausgesuchten Lagen.“ Das sind standardisierte, möblierte 20-qm-Schachteln für monatlich 800 Euro warm. Uhlmann setzt hartnäckig darauf, den Hof zu entmieten und abzureißen, um teure Minibuden für Studierende („Campus Viva“) bauen zu lassen. So wie auf dem Nachbargrundstück, der Koloniestraße 11–12. Doch das Gros der dortigen Wohnungen dürften Angehörige der Bundeswehr – auf Steuerzahlerkosten – bezogen haben, so „Kolonie 10“-Aktivistin und Bewohnerin Sabine Meier (Name geändert) im MieterEcho-Gespräch. Mehr noch, im Bezirksamt Mitte kursiert das Gerücht, Uhlmann habe das Objekt teilweise oder ganz an die Bundeswehr bzw. an deren Hochschule vermietet, erfuhr MieterEcho aus Verwaltungskreisen. Bestätigen lässt sich das nicht, die Grundkontor Projekt GmbH ließ eine entsprechende Anfrage unbeantwortet. Ende Januar begann Uhlmann mit dem Teilabriss der „Kolonie 10“. Die alte Werkstatt, ein ehemaliger Büroraum und drei Garagen fielen Baggern zum Opfer. Bis das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren eine weitere Demontage gestoppt hat. Auch wegen Nistplätzen des Haussperlings. Die Richter entschieden, durch Lärm, Staub und Erschütterungen bestehe „die konkrete Gefahr, dass die Fortpflanzungs- und die Ruhestätten der Spatzen geschädigt bzw. gestört würden“.

