Wenn in Deutschland über Strategien zur Überwindung bzw. Eindämmung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit diskutiert wird, kommt man an Karlsruhe nicht vorbei. Denn in der mit rund 300.000 Einwohner/innen drittgrößten Stadt des Landes Baden-Württemberg verfolgt man seit vielen Jahren einen Ansatz, der die Vermeidung von Wohnungslosigkeit in den Mittelpunkt stellt. Er basiert auf dem „Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe“, das der Sozialplaner und spätere Sozialbürgermeister Martin Lenz (SPD) vor über 20 Jahren als Reaktion auf deutlich steigende Zahlen von Obdach- und Wohnungslosen entwickelte. In einem Gespräch mit dem „Staatsanzeiger“ erläuterte Lenz, der im September in den Ruhestand getreten ist, die Grundprämissen des „Karlsruher Weges“. „Es braucht Wohnungen, um Wohnungslosigkeit zu beenden. Die Hilfesysteme und Unterbringungshäuser lösen das Problem nachhaltig nicht wirklich. Eine vorübergehende Unterbringung ist in der Regel sogar eine Verschlechterung der Situation der Betroffenen. Der Erhalt der Wohnung, also gar nicht erst zu räumen, ist sozial betrachtet die beste Option.“ Und für die Kommunen rechne sich das sogar, betont Lenz: „Ein öffentlich untergebrachter Wohnungsloser kostet rund dreimal so viel, als wenn er eine eigene Wohnung hätte.“ Im Mittelpunkt dieses Konzeptes steht die „Fachstelle Wohnungssicherung“. Bei der laufen alle Informationen über drohende oder bereits vollzogene Räumungen zusammen. Die Mitarbeiter/innen treten dann direkt an die Vermieter heran, um die Räumung abzuwenden – und das mit einer hohen Erfolgsquote. „Man muss Räumungsklagen und damit Wohnungslosigkeit verhindern, ganz gleich, was es kostet“, so Lenz. Das könnten in einigen Fällen auch 10.000 Euro an Mietrückstand sein: „Die zahlen wir, auch wenn man das aus pädagogischen Gründen nur einmal machen kann. Dafür gibt es bei uns Sicherungssysteme, damit das funktioniert. Das leisten unsere Mitarbeiter der Fachstelle.“ Für die Vermieter sei das „ein Rundum-Sorglos-Paket“, denn die Stadt garantiere die Mietzahlung, und die Fachstelle sorge – oftmals in enger Kooperation mit Jobcenter und Sozialämtern – auch dafür, dass der/die Mieter/in das Geld aufbringen kann.
