Im Koalitionsvertrag aus dem April 2025 mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ beginnt ab Zeile 679 der Abschnitt „Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“. Ab Zeile 703 geht es dann nur noch um „Bauen und Wohnen“. Der Abschnitt endet in Zeile 804. Doch Mieter/innen sind im engeren Sinne nur die Zeilen 771–793 gewidmet. Man merkt den Schwerpunkt des Vertrages: Bauen. Ein Bezug zum konkreten Bedarf oder gar zu Nöten der Wohnungssuchenden lässt sich dem Vertrag nicht entnehmen. All dies wird offenbar als bekannt und quasi als Naturgesetz vorausgesetzt. Die Frage, warum seit 200 Jahren kapitalistischer Bewirtschaftung der „Wohnungsfrage“ diese trotz immenser technischer Fortschritte ein Dauerbrenner bleibt, interessiert die Koalitionäre freilich nicht – sie wollen einen Kapitalstandort bewirtschaften. Und da scheint es Hürden zu geben, wenn der Bedarf an Wohnraum zwar vorhanden, aber niemand mit ihm ein Geschäft machen will. Die Antwort: Baurecht verschlanken, kreditieren, subventionieren. Kein Kapitalwachstum ohne Kredit. Das trifft in dieser Ökonomie freilich zu, man ist nur geneigt zu fragen: Wenn die Bau- und Immobilienbranche am Neubau ohne den „Bau-Turbo“ der neuen Regierung kein Interesse hatte, es also im freien Willen der entsprechenden Unternehmen liegt, ob gebaut wird oder nicht – wer garantiert dann, ob die neuen Instrumente von den entsprechenden Unternehmen auch in Anspruch genommen werden? Und warum zum Kuckuck müssen wir als Mieter/innen von diesen Kalkulationen abhängig sein? Aber zur Sache. Entsprechend der Orientierung auf mehr Neubau konnte man Reaktionen verschiedener an diesem Thema Beteiligter wahrnehmen. „Wohnungsbau im Aufbruch“ titelte die Wirtschaftsberatungsgesellschaft KPMG im April 2025. Offenbar ist man sich dort im Klaren, dass die neuen Förderprogramme jede Menge Beratungsbedarf auslösen, den man dann geschäftlich übernehmen wird. Der „Gesamtverband deutscher Wohnungsunternehmen“ ist ähnlich optimistisch: „Der Koalitionsvertrag ist ein riesiger Schritt nach vorne und steht für mehr und schnelleren bezahlbaren Wohnraum.“ Sehr kritisch hingegen der Eigentümerverband Haus und Grund: Der Vertrag sei „ein Rückschritt für Bauen und Wohnen in Deutschland“. Das negative Urteil bezieht sich auf den angeblich überbordendem Mieterschutz, aber auch darauf, dass die derzeitige Staatsverschuldung die Vorteile für die Bauwirtschaft am Ende wegen der Zinsfolgen wieder auffressen. Befürchtet wird „eine direkte Verteuerung des Bauens um rund 0,4 Prozentpunkte“.
