Systematische Prekarisierung | Berliner MieterGemeinschaft e. V.
Matthias Coers
Systematische Prekarisierung
von Mitbegründer der Selbsthilfeorganisation Tacheles. Interview mit Harald Thomé
Titel
MieterEcho: Nach bisherigen Plänen soll im Juli des kommenden Jahres die Bürgergeldreform in Kraft treten. Was sind die gravierendsten Änderungen im Vergleich zu den bisher geltenden Regelungen?
Harald Thomé:
Wir vom Tacheles haben uns den Vorreferentenentwurf mal genauer angeguckt und schätzen den als so gravierend ein, dass wir ein „Alarmpapier“ verfasst haben, in dem wir die fünf wichtigsten Änderungen mit den heftigsten Folgen aufgezählt haben. Als Erstes kommen die verschärften Sanktionen. Wenn eine leistungsbeziehende Person nicht bei einem Jobcentertermin erscheint – wobei das in Hinblick auf mögliche Gründe nicht weiter präzisiert ist –, dann kann die Behörde in Zukunft einen umfassenden, sogenannten Verpflichtungsverwaltungsakt erlassen. Das heißt, damit hat sie die Möglichkeit, den Betroffenen jegliche denkbare Maßnahme aufzudrücken. Das Jobcenter kann bestimmen, welche Eigenbemühungen zu leisten und in welcher Häufigkeit nachzuweisen sind. Ebenso kann bestimmt werden, dass die Person eine Arbeitsstelle, eine Ausbildung, ein gefördertes Arbeitsverhältnis oder einen Integrations- bzw. Sprachkurs aufzunehmen oder fortzusetzen hat.Wenn diese Anordnung nicht erfüllt wird, gibt es jeweils eine 30%ige Sanktion für drei Monate. Darüber hinaus gibt es eine für die Betroffenen extrem gefährliche Variante. Wenn 3 Termine nicht wahrgenommen werden, wird davon ausgegangen, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr besteht. Das bedeutet, sie verlieren ihren kompletten Leistungsanspruch, also Lebensunterhalt, Miete und Krankenkasse. Das wird besonders Menschen mit Behördenangst und Erkrankungen extrem treffen.
Gibt es denn besondere Schutzregeln für Haushalte, in denen auch Kinder leben?
Lebt die sanktionierte Person in einem Haushalt mit Partner oder Kindern, wird immerhin die Miete komplett noch gezahlt. Tritt die letzte Variante ein und werden in der Folge drei Termine versäumt, entfällt der Leistungsanspruch komplett für die Person, eine vollständige Übernahme der Miete ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das ist offen verfassungswidrig.
Könnte das neue Gesetz auf diese Weise auch zu einem Turbo für einen weiteren dramatischen Anstieg der Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden?
Definitiv ja. Für Vermieter wird die Neue Grundsicherung wegen der möglichen Sanktionen bei den Unterkunftskosten keine gesicherte Miete mehr bedeuten. Jetzt soll eine Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweis- und Formularpflicht für Vermieter eingeführt werden, und bei Nichterfüllung drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro gegen Vermieter. In der Summe werden diese neuen Regeln dazu führen, dass Vermieter nicht mehr an Sozialleistungsbeziehende vermieten.
Wie beurteilen Sie das neue Regelwerk in Bezug auf frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherung eines angemessenen Existenzminimums? Gibt es bereits Pläne, wieder beim Verfassungsgericht wenigstens Teile dieser Reform möglicherweise kippen zu können?
Ich halte die Regelungen in Bezug auf die komplette Streichung der Regelleistungen für verfassungswidrig. Und ich gehe davon aus, dass das den Maßgaben, die das Verfassungsgericht in seinem Urteil von 2019 formuliert hat, in keiner Weise entspricht. Auch hat das Bundesverfassungsgericht im genannten Urteil klargestellt, dass Sanktionen nur mit dem Ziel einer Verhaltensänderung zulässig sind. Im geplanten Gesetz werden Sanktionen aber als Strafe zur Ahndung von Fehlverhalten eingesetzt, auch hier bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit. Ferner gab es in der Vergangenheit auch bei 100%-Sanktionen noch Sachleistungen, die sind jetzt nicht mehr vorgesehen. Es gibt eine Reihe von Punkten, wo erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, und ich bin mir sicher, dass einige Punkte in der Rechtsprechung keinen Bestand haben werden.
Ist also mit erneuten Klagen beim Verfassungsgericht zu rechnen?
Ja, damit ist zu rechnen. Da aber im Sozialrecht keine Verbandsklagen zulässig sind, bedarf es einer Individualklage, das heißt, nur eine Person, die vom Behördenhandeln betroffen ist, kann klagen. Man kann davon ausgehen, dass ein Verfahren bis zum Bundessozialgericht im besten Fall 3–4 Jahre dauert, von da aus nochmal zwei Jahre bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es sei denn, ein Gericht macht einen sogenannten Vorlagebeschluss, weil es die Regelung für verfassungswidrig hält. Die Grenzen dafür sind aber sehr eng, und selbst bei einem Vorlagebeschluss kann man mit rund 3 Jahren rechnen. Das weiß natürlich auch die Bundesregierung und hat daher für viele Jahre freie Hand, „durchzuregieren“. Somit können Regelungen, die schon auf den ersten Blick verfassungswidrig sind, durchaus für ein paar Jahre ihre Wirkung auf arme Menschen entfalten.
Begründet wird diese faktische Abschaffung des Bürgergelds mit der vermeintlich hohen Zahl von Beziehenden, die arbeitsfähig wären, sich aber einer Arbeitsaufnahme systematisch entziehen. Nun haben ja statistische Untersuchungen mittlerweile belegt, dass deren Anzahl nur einen kleinen Bruchteil der Beziehenden ausmacht. Wie hoch schätzen Sie denn die Zahl der viel zitierten „harten Verweigerer“ ein?
Es gab mal eine Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit, wie viele Komplettsanktionen im vergangenen Jahr verhängt wurden. Es waren knapp 250 Fälle. Das drückt ja aus, dass es um einen wirklich verschwindend geringen Anteil an den knapp fünf Millionen Leistungsbeziehenden geht.
Vom federführenden Bundesarbeitsministerium wird ja nicht mehr, wie ursprünglich von Bundeskanzler Merz verlautbart, von einem Einsparvolumen von bis zu 5 Milliarden Euro pro Jahr ausgegangen, sondern lediglich von 67 Millionen. Das wären gerade mal rund 1,5% der gesamten Bürgergeldausgaben. Warum wird diese aufwändige Reform dennoch mit bemerkenswerter Starrsinnigkeit und Brutalität durchgezogen?
Es geht der Regierung darum, mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, indem man die arbeitenden Menschen quasi erpresst. Sie sollen jeden noch so schlecht entlohnten Job, egal unter welchen Bedingungen, aufnehmen, weil sonst droht ihnen irgendwann der Absturz in die Grundsicherung. Das ist der Kern der Reform, darauf zielt es ab.
Kritiker bewerten die neue Grundsicherung auch als Teil eines umfassenden Angriffs auf die gesamte soziale Daseinsvorsorge, also nicht nur auf Bürgergeldbeziehende. In der Planung sind unter anderem Kürzungen bzw. Mehrbelastungen bei der Gesundheitsversorgung, Verschlechterungen beim Arbeitsrecht, wie die Abschaffung des 8-Stunden-Tags als Regelarbeitszeit, und mittelfristig deutliche Einschnitte bei der Altersversorgung und der Pflege. Warum stößt diese zutiefst antisoziale Politik auf relativ wenig Widerstand in der Gesellschaft?
Diese Frage kann ich nicht wirklich beantworten. Wir tun ja unser Möglichstes, um Widerstand aufzubauen. Aber offensichtlich funktioniert das Prinzip „teile und herrsche“ recht zuverlässig. Verschiedene gesellschaftliche Gruppen werden selektiert und weiter gespalten. Damit kann man natürlich verhindern, dass gesellschaftlicher Widerstand entsteht. Das ist das Konzept. Man motiviert gerade Personen in prekären Arbeitsverhältnissen und im unteren Einkommensniveau, nach unten zu treten. Also auf die vermeintlichen „Arbeitsverweigerer“, die auch ihnen auf der Tasche liegen.
Welche Rolle spielt denn bei dieser umfassenden Neuausrichtung Ihrer Meinung nach die von der Bundesregierung und den meisten Parteien forcierte Orientierung auf schrankenlose Aufrüstung und umfassende Kriegstüchtigkeit, wofür ja bald dauerhaft 43% des Bundeshaushalts verwendet werden sollen?
Ich denke, das spielt dabei nicht so eine relevante Rolle. Ich gehe davon aus, dass es primär darum geht, die Gesellschaft umzubauen. Und dass das Ziel verfolgt wird, Kapital-Maximierung zu organisieren. Das ist das Kernelement der CDU/CSU-Politik. Und das wird von der SPD seit vielen Jahren mitgetragen, und jetzt erst recht. In dieser Phase befinden wir uns.
Letzte Frage, aber die ist auch schwierig zu beantworten. Wie könnte denn unter diesen Bedingungen überhaupt soetwas wie breiter Widerstand gegen diesen Kurs der neuen Bundesregierung organisiert werden?
Wenn zu wenig Geld zur Sicherung der Existenz da ist, wehren sich die Leute so gut wie nicht. Aus Scham, aus mangelnden Ressourcen. Besonders diese Schicht fängt dann verstärkt an, weitere Spaltungen und Entsolidarisierung aufzubauen. Gerade diese Gruppe ist für Fake News und Rassismus extrem empfänglich. Eigentlich müssten Arme, Ausgegrenzte und prekär Beschäftigte sich die Frage stellen, wie sie sich solidarisch gegen „die da oben“, gegen die Brandstifter und korrupten Eliten zur Wehr setzen können.
Das Interview führte Rainer Balcerowiak
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Harald Thomé ist Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht. Er war Gründungsmitglied des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles e.V. in Wuppertal, der seit über 30 Jahren umfassende sozialrechtliche Beratung anbietet. Informationen im Internet: www.harald-thome.de