Auch im Jahr 2024 fehlt in Berlin nach wie vor eine umfassende Steuerung des Beherbergungsgewerbes. Der ungebremste Flächenverbrauch durch Hotelneubauten verschärft den ohnehin dramatischen Mangel an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt. Das freie Bauland und die günstigen Investitionsbedingungen haben dazu geführt, dass auch zentrumsnahe Lagen für Hotels attraktiv wurden. Diese Entwicklung bringt eine ganze Reihe von Problemen mit sich.
Die Konzentration der touristischen Unterkünfte und die damit einhergehenden Ströme an Besucher/innen könnten das Alltagsleben der Bewohner/innen beeinträchtigen. Dazu gesellen sich schlechte Bezahlung für diejenigen, die Tag und Nacht dafür sorgen, dass die Hotelgäste sich wohl fühlen. Die Politik ist also aufgefordert, für mehr Möglichkeiten zur Regulierung von Hotelansiedlungen zu sorgen, die stadtweit gelten, aber vor allem auf bezirklicher Ebene umgesetzt werden können. Doch hier liegt das Problem: Ohne wirksame rechtliche Grundlagen ist diese Forderung aussichtslos. Das aktuelle deutsche Planungsrecht ermöglicht es Hotels, sich nahezu ungehindert auszubreiten, was nicht nur das Stadtbild, sondern auch das soziale Gefüge in den betroffenen Bezirken erheblich verändern kann. Unter dem harmlos klingenden Begriff „Beherbergungsbetrieb“ verstecken sich oftmals millionenschwere Investitionsprojekte global agierender Hotelketten. Darunter fallen Hotels, Pensionen und ähnliche Einrichtungen, deren Zulässigkeit in einem bestimmten Baugebiet nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung (BauNVO) oder regionalen Bestimmungen wie der Berliner Bauordnung (BauOBln) beurteilt wird. Doch diese Regelungen entpuppen sich in der Praxis oft als Einfallstor für eine unkontrollierte Ansammlung von Hotelprojekten.
