Es ist rasch gemacht: Ein, zwei Handgriffe, Plombe ran, Klebezettel drüber: Energiesperre! Strom, Gas, Warmwasser – alles gekappt, schlimmstenfalls. Für Betroffene hat das ernste Folgen, gefühlt eine kalte Entmietung. Besonders, wenn der Herbst hereinbricht, es böig und schummrig wird; bald frostig und zappenduster. Wohnzimmer im Kerzenschein, Schlafraum mit Akku-Baustellenleuchte, Toilettengang dank Taschenlampe. Wer von Energiearmut betroffen ist, lebt in menschenunwürdigen Zuständen.
Für den Status „Energiearmut“ gibt es eine Art Richtwert. Müssen Privathaushalte mehr als 10% ihres Nettoeinkommens für Strom, Gas und Warmwasser aufwenden, fallen sie in diese Kategorie. Drei weitere Kriterien hat das „Ecological Research Network“ (Ecornet Berlin) während der „Berliner Energietage“ im April 2021 definiert. Wenn Haushalte nicht in der Lage sind, Heiz- und Stromkosten zu begleichen, Wohnraum angemessen zu heizen oder Energieverbrauch für Grundbedürfnisse einschränken müssen. Die schärfste Sanktion dabei ist das (temporäre) Kappen der Energieversorgung. Und das läuft so ab: Grundversorgerin für Strom in der Hauptstadt ist die Vattenfall Europe Sales GmbH, Betreiberin des Verteilnetzes die Stromnetz Berlin GmbH. Sperraufträge werden durch den Stromlieferanten an die Netzbetreiberin überreicht. Eine Terminplanung der „Sperrgänge“ folgt. Die Netzbetreiberin setzt die Sperrung gemäß des bundeseinheitlichen, von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Lieferantenrahmenvertrags durch. Binnen sechs Werktagen. Ausnahme: „Weihnachtsfrieden“. Zwischen Heiligabend und Neujahr gibt es keine Energiesperren. Unklar ist, wie viele Miethaushalte in Berlin von Energiearmut betroffen sind. Die Leiterin der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin, Anne Wistuba, kann auf MieterEcho-Nachfrage „keine belastbaren Angaben machen.“ Das gilt auch für die Berliner Verbraucherzentrale Berlin.
