Sind Mieterbeiräte „zahnlose Tiger“? | Berliner MieterGemeinschaft e. V.
Andreas Hüttner
Sind Mieterbeiräte „zahnlose Tiger“?
Ein Gespräch über Spielräume und Grenzen der Partizipation bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen.
von Rainer Balcerowiak
Titelthema
Seit 1986 gibt es bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) Mieterbeiräte (MBR). Zunächst freiwillig und später auf Grundlage entsprechender Gesetze und Verordnungen, die seitdem mehrmals novelliert wurden. Sie werden auf Quartiersebene gewählt und sollen als niedrigschwelliger Ansprechpartner der jeweiligen Mieter/innen agieren und auf diese Weise eine Art Schnittstelle zwischen Mieter/innen und den für das Quartier zuständigen LWU-Mitarbeiter/innen agieren.
Gemäß der Mustersatzung für Mieterbeiräte besitzen diese Gremien einige Rechte. Die Gesellschaften müssen den Beirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten informieren, die die Mieterschaft des Quartiers betreffen. Dazu gehören Bauplanung, Modernisierungen oder Änderungen bei Dienstleistern. Sie sollen vor wichtigen Entscheidungen angehört werden und können Vorschläge einbringen, die auch erörtert werden müssen. Das betrifft u. a. die Gestaltung und Nutzung von Gemeinschaftsanlagen, Spielplätzen und Grünflächen oder die Ausgestaltung von Hausordnungen. Die LWU sind verpflichtet, die Arbeit der Beiräte aktiv zu fördern, etwa durch Räume für Sprechstunden, Sachmittel (z. B. Papier, Kopierer) und finanzielle Budgets für Quartiersaktivitäten (z. B. für Kiezfeste). Doch letztendlich haben sie keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens und der jeweiligen Quartiersverwaltung.
„Unsere Erfolge, die liegen vielleicht darin, dass man die Vereinzelung ein bisschen aufheben kann. Also wenn jetzt Mieter kommen, die z. B. Probleme mit der überhöhten Wärmeabrechnung haben. Dann kann man die vernetzen, um zu gucken, ob das auch andere Mieter betrifft.“ Michael Kohlstruck
Das Interesse der Mieter/innen an den MBR hält sich in engen Grenzen, was u. a. durch die teilweise sehr geringe Wahlbeteiligung – in einigen Fällen nur 10-15% – deutlich wird. Und auch motivierte Kandidat/innen stehen oftmals nicht gerade Schlange. Doch es finden sich auch immer wieder engagierte Mieter/innen, die diese Aufgabe wahrnehmen wollen.
Mit drei MBR hat sich die MieterEcho-Redaktion getroffen, um über ihre Motivation und ihre Erfahrungen zu sprechen. Michael Kohlstruck hat sich im Sommer 2024 in den MBR des Gewobag-Quartiers Bülowstraße Ost wählen lassen. „Ich bin schon ziemlich lange Mieter bei der Gewobag, vorher bei der WIR und davor bei der Neuen Heimat, und habe eine lange Konfliktgeschichte“, schildert Kohlstruck die Ausgangssituation. Aufgrund seiner beruflichen Situation habe er wenig Zeit gehabt, sich intensiv darum zu kümmern, aber das habe sich jetzt geändert. „Da es hier immer zu wenig Kandidaten gab, bin ich dann auch gefragt worden, ob ich das machen könne. Und es gibt ja auch in unserem Quartier diverse Probleme. Dann habe ich mich entschlossen, das zu machen“, erläutert Kohlstruck seine Ausgangslage.
Jürgen Hofmann engagiert sich seit 2015 im MBR des Howoge-Quartiers Frankfurter Allee Süd. Hofmann, der lange Zeit beruflich in der Immobilienbranche tätig war, ging es vor allem darum „direkter Ansprechpartner der Mieter zu sein, um die Sachen, die da anstehen, so weit es geht, direkt vor Ort mit den Vertretern der Howoge klären zu können“.
Regine Mahnke wurde vor zwei Jahren in den neu entstandenen MBR im Howoge-Quartier Allee Center in Lichtenberg gewählt. Der hat derzeit aber nur einen halboffiziellen Status und fungiert offiziell als „Initiative“, da er nach einem Rücktritt nur noch 2 statt der vorgeschriebenen mindestens 3 Mitwirkenden hat. Noch in diesem Jahr soll es eine neue Wahl geben, bei der sie auch erneut kandidieren wird. „Meine Motivation war einfach, mich für die Mieter zu engagieren. Man bekommt in so einem Quartier ja viel von den Problemen mit und führt Gespräche mit Nachbarn. Dann muss man auch was tun, um an den Vermieter heranzutreten, damit der sich darum kümmert. Und da hat ein MBR schon bessere Möglichkeiten als der einzelne Mieter“, so Mahnke.
So unterschiedlich die Quartiere und Gesellschaften auch sind – einige Problemfelder und entsprechende Konflikte tauchen immer wieder auf. Kohlstruck bemängelt vor allem, „dass es keine verlässliche Kommunikation mit der Gewobag gibt. Du hast keine persönlichen Ansprechpartner, sondern irgendein Service-Center und du weißt nicht, wer eigentlich zuständig ist. Vor allem haben wir das Problem, dass auch schwerwiegende Mängel immer nur sehr verzögert behoben werden.“ Als Beispiele nennt Kohlstruck eine überflutete Tiefgarage, kaputte Fahrstühle oder nicht verschließbare Haustüren. Das werde dann auf die lange Bank geschoben und oftmals auch nicht nachhaltig repariert. Und es gebe immer wieder Probleme mit intransparenten Betriebskostenabrechnungen.
„Da gab es dann eine sogenannte Freiraumwerkstatt, da kamen 15 von knapp 1.000 Mietern, die dort wohnen. Das verkaufen die von der Howoge dann als Mieter oder Bürgerbeteiligung.“ Regine Mahnke
Derartige Vorkommnisse kennt Hofmann auch. In seinem Quartier, das in einem sogenannten „Problemkiez“ liegt, gebe es aber auch sehr grundsätzliche Probleme. „Es gibt viele Alteingesessene, die dort schon 50 Jahre oder länger leben. Die fühlen sich hier nicht mehr wohl, weil es erhebliche Belastungen durch zunehmende Vermüllung, Lärmbelästigung und auch mehr Einbrüche gibt. Dazu kommt, dass die Wohnungen alles andere als altersgerecht sind, was für ältere Menschen mit Beeinträchtigungen äußerst beschwerlich ist. Da kommt auf die Howoge noch ein Riesenproblem zu“, so Hofmann.
Daran können die MBR mit Sicherheit wenig ändern. Aber gibt es denn reale Erfolge bei der Arbeit, oder auch Bereiche, wo man schlicht gescheitert ist? In Bezug auf Erfolge sei das schwer zu beantworten, meint Kohlstruck. Möglicherweise habe man die Behebung von Mängeln in einigen Fällen beschleunigen können, aber die Strukturen bei der Gewobag seien quasi undurchdringlich, und man wisse letztendlich nicht, wer da was veranlasst hat oder eben auch nicht. „Unsere Erfolge, die liegen vielleicht darin, dass man die Vereinzelung ein bisschen aufheben kann. Also wenn jetzt Mieter kommen, die z. B. Probleme mit der überhöhten Wärmeabrechnung haben. Dann kann man die vernetzen, um zu gucken, ob das auch andere Mieter betrifft. Da hat sich dann zum Beispiel herausgestellt, dass Liegenschaften falsch zugeordnet waren. Das ist zum Beispiel etwas, wo ich denke, das ist ein genuiner Pluspunkt von so einem Mieterbeirat, weil man ja im Laufe der Zeit verschiedene Fälle mitkriegt. Aber generell haben die Mitwirkungsmöglichkeiten relativ enge Grenzen. Es gibt keine Mitbestimmung, das muss man ganz deutlich sagen. Und das ist auch politisch nicht gewollt.“
Hofmann betont zwar, dass man einen ganz guten direkten Draht zu Howoge-Mitarbeiter/innen habe, doch auch da seien die Strukturen recht kompliziert, und es sei eher schwieriger geworden. Es gebe zwar einen sehr kooperativen Mitarbeiter beim Howoge-Quartiersmanagement, aber der habe halt auch nur sehr begrenzte Kompetenzen. Man suche auch den Kontakt mit der Bezirkspolitik, um Lösungen voranzubringen. Aber es hänge natürlich auch davon ab, wie aktiv sich die Mieter/innen selber in diese Prozesse einbringen. So sieht das auch Kohlstruck. Das verhaltene Interesse der Mieter/innen an einer aktiven Mitarbeit habe auch damit zu tun, dass man schon weiß, dass die Mieterbeiräte letztendlich wenig ausrichten können, quasi „zahnlose Tiger“ seien. Aber wenn die Mieter/innen mehr über ihre Rechte wissen würden und sich auch entsprechend beraten ließen, könnte man sicherlich mehr erreichen.
Das ist für Kohlstruck auch ein grundlegendes strukturelles Problem. Denn die MBR haben in allen Fragen, die mit dem eigentlichen Mietrecht zu tun haben, ja kein kollektives Vertretungsrecht für die Mieter/innen. Da gehe es um „knallharte Individualisierung“. Jeder Mieter und jede Mieterin müsse seine Rechte, etwa Mietminderungen wegen Baulärm oder Mängeln oder Korrekturen der Betriebskostenabrechnung, einzeln geltend machen und im Extremfall juristisch durchsetzen.
„Das muss also präzisiert werden. Etwa in der Form, dass Mieterbeiräte das Recht haben, jedes Jahr zu erfahren, welche großen Instandsetzungs- und Investitionsmaßnahmen geplant sind. Dann bliebe aber immer noch die Frage offen, ob sie da dann tatsächlich mitbestimmen können.“ Jürgen Hofmann
Bleibt die Frage, was sich grundlegend ändern müsste, damit Mieterbeiräte tatsächlich ein wirkmächtiges Instrument der Mitbestimmung werden könnten. Hofmann wünscht sich „rechtlich verbindliche Regeln sowohl über die Pflichten, aber auch über die Rechte der Mieterbeiräte. Weil das, was momentan in der Satzung drin steht, ist natürlich auch sehr allgemein gehalten, mit sehr viel „kann“ und „sollte“ und „hätte“. Das muss also präzisiert werden. Etwa in der Form, dass Mieterbeiräte das Recht haben, jedes Jahr zu erfahren, welche großen Instandsetzungs- und Investitionsmaßnahmen geplant sind. Dann bliebe aber immer noch die Frage offen, ob sie da dann tatsächlich mitbestimmen können.“ Bislang sei ja immer nur von „Partizipation“ die Rede, und das sei „ein sehr schwammiger Begriff“.
Auch für Regine Mahnke ist das „reine Augenwischerei“ und sie erläutert das an einem Beispiel. „Wir haben ja nun bei uns das Problem, dass zwei Häuser da reingeknallt werden sollen. Da gab es dann eine sogenannte Freiraumwerkstatt, da kamen 15 von knapp 1.000 Mietern, die dort wohnen. Das verkaufen die von der Howoge dann als Mieter- oder Bürgerbeteiligung. Wir konnten da sagen, die Bank steht besser dort oder die steht besser da. Oder ein paar Außenanlagen ein bisschen mitgestalten. Und wenn man jetzt das Endergebnis sieht, ist das alles hinfällig. Wir hatten überhaupt keine Möglichkeit mitzubestimmen.“ Kohlstruck hält es für „sehr schwierig, bei der jetzigen Eigentümerstruktur eine Mitbestimmung zu etablieren, die diesen Namen verdient“. Und der von den LWU und vom Senat formulierte originäre Zweck der MBR sei ja Gestaltung des Wohnumfeldes, Partizipation und Integration in der Nachbarschaft oder Kiezfeste mitorganisieren. Mit Mitbestimmung habe das eher wenig zu tun, es sei „eine reine Gestaltungsaufgabe“. Mitbestimmung sei eine politische Frage. „Dann müssten in den Aufsichtsräten der LWU mehr Mieterräte sitzen. Und es müsste auf der Ebene der MBR so etwas wie ein Vetorecht für bestimmte Vorhaben geben.“ Viel hänge aber auch davon ab, wie konsequent und manchmal auch kämpferisch die MBR ihre Arbeit ausgestalten. Und da gebe es „erhebliche Unterschiede“.