1. Der Berliner Mietspiegel 2024 ist ein qualifizierter Miet-spiegel i. S. v. § 558d BGB. Die Qualität der ÖPNV-Anbindung und der Nahversorgung ist im Rahmen der Wohnlagenausweisung abschließend berücksichtigt worden. 2. Es ist deshalb nicht möglich, gem. § 19 Abs. 4 MsV Zuschläge hierfür bei der Spanneneinordnung anzusetzen. 3. Die Zulässigkeit der Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 287 ZPO mittels Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung ist eine Frage des Einzelfalls. (Leitsätze der Redaktion MieterEcho)
Eine Wohnung in einem vor 1918 errichteten Gebäude ist auch nach umfangreicher und aufwendiger Modernisierung weiterhin in diese Baualtersklasse einzuordnen, wenn sie auch nach der Modernisierung hinsichtlich der energetischen Eigenschaften nicht einem Neubau entspricht, die Wohnung weiter mit altem Dielenfußboden ausgestattet ist und ein Fahrstuhl weiterhin fehlt. Eine „neubaugleiche Modernisierung“, welche eine Einordnung in die für den Zeitpunkt der Modernisierung geltende Baualtersklasse rechtfertigen könnte, liegt dann nicht vor. (Leitsatz der Redaktion MieterEcho)
1. Das Merkmal „Garten zur alleinigen Nutzung/Mietergarten“ liegt nicht vor, wenn es zwar Grünflächen auf dem Grundstück gibt, welche die Bewohner nutzen dürfen, dem Mieter aber kein abgetrennter Teil oder der gesamte Garten zur alleinigen Nutzung zugewiesen ist. 2. Sind vor Jahren einzelne Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden und werden aktuell immer noch Sanierungen am Gebäude durchgeführt, ist von einem „überdurchschnittlichen Instandhaltungszustand“ nicht auszugehen. 3. Der Vermieter kann gegen das negative Merkmal „Kein Balkon…“ nicht erfolgreich einwenden, dass der Anbau wegen der fehlenden Zustimmung des betroffenen Eigentümers der darunter liegenden Wohnung nicht möglich sei, wenn er selbst auch Eigentümer dieser weiteren Wohnung ist. (Leitsätze der Redaktion MieterEcho)
Muss der Mieter für den Betrieb sowohl einer Waschmaschine, als auch eines Geschirrspülers erst selbst einen geeigneten Doppelanschluss in der Küche installieren, liegt das Merkmal „Geschirrspüler nicht stellbar oder anschließbar“ vor. (Leitsatz der Redaktion MieterEcho)
Der Vermieter ist für den Zugang eines von ihm versandten Mieterhöhungsverlangens beweispflichtig. Im Falle der Zustellung per Boten muss sich dieser an die Umstände der Zustellung erinnern können und auch Kenntnis vom Inhalt eines eingeworfenen Briefes erlangt haben. (Leitsatz der Redaktion MieterEcho)