Der vollständige Ausfall einer Heizung einschließlich Warmwasserversorgung begründet eine Minderung der Miete um 20 Prozent im Oktober, um 30 Prozent im November und im März sowie um 50 Prozent in den Monaten Dezember, Januar und Februar.
Verweigert ein Vermieter dem Mieter die Einsichtnahme in die zur Prüfung einer Betriebskostenabrechnung notwendigen Belege, steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nicht nur an der Nachforderung aus der Abrechnung, sondern auch an den laufenden Vorauszahlungen für Betriebskosten zu.
a) Die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) genügt regelmäßig den formellen Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie – im Hinblick auf die Angabe der entstandenen Kosten – die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisierungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen ausweist. b) Das gilt nicht nur, wenn es sich bei der betreffenden Maßnahme um eine reine Modernisierungsmaßnahme handelt, sondern auch dann, wenn eine sogenannte modernisierenden Instandsetzung durchgeführt wurde und der Vermieter sich deshalb nach Maßgabe des § 559 Abs. 2 BGB einen – in der Erhöhungserklärung (zumindest durch die Angabe einer Quote oder eines bezifferten Betrags) auszuweisenden – Instandsetzungsanteil anrechnen lassen muss (…). c) Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist grundsätzlich auch dann nicht erforderlich, wenn umfangreiche und entsprechende kostenträchtige bauliche Veränderungen oder Maßnahmen außerhalb der betroffenen Wohnung oder an mehreren Gebäuden ausgeführt wurden.
Enthält der Mietspiegel eine „Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung“ , in der bestimmte wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde Merkmale für die Wohnung ausgewiesen sind, darf das Gericht diese Orientierungshilfe und die von ihr vorgesehenen Bewertungskriterien als Schätzungsgrundlage zugrunde legen. Zu den Bewertungskriterien zählen dabei nicht nur die in der Orientierungshilfe angegebenen Wohnwertmerkmale, sondern auch die Vorgaben zu ihrer Bewertung, da es sich insoweit um ein in sich abgestimmtes Beurteilungskonzept handelt. (Leitsatz der Redaktion MieterEcho)
Lässt die Ankündigung von Arbeiten zur energetischen Verbesserung der Heizung einer Wohnung nicht erkennen, welche Teile des vorhandenen Heizungssystems (Leitungen und Heizkörper) weiter genutzt oder durch neue Installation ersetzt werden sollen, ist diese nicht hinreichend konkret und damit unwirksam.
1. Begründet ein Vermieter seine Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs damit, dass er aus gesundheitlichen Gründen aus seiner bisherigen, im vierten Obergeschoss gelegenen Wohnung in die gekündigte Wohnung im ersten Obergeschoss umziehen muss, und legt er lediglich ein ärztliches Zeugnis vor, welches aus der Zeit vor Vermietung der gekündigten Wohnung stammt und dieselben Erkrankungen nennt, auf die er sich in seiner Kündigung bezieht, so muss er darlegen und beweisen, dass sich sein Gesundheitszustand seit Mietvertragsabschluss erheblich verändert hat. 2. Begründet der Vermieter seinen Eigenbedarf zusätzlich damit, dass er mit seinem in Hamburg lebenden Ehemann perspektivisch zusammenleben möchte und dafür die gekündigte Wohnung mit der Nachbarwohnung zusammenlegen will, handelt es sich insoweit um eine unzulässige Vorratskündigung, wenn die Eheleute noch gar keine konkreten Pläne für Umbau und gemeinsame Nutzung der Wohnung darlegen können.