Zur angemessenen Minderung bei umfangreichen Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen am und im Gebäude und auf dem Grundstück.
Die in einer Betriebskostenabrechnung aufgeführten Angaben müssen aus sich heraus verständlich sein. Anderenfalls, beispielsweise bei Verwendung unverständlicher Abkürzungen, ist die Abrechnung formell fehlerhaft und gilt damit als nicht beim Mieter zugegangen.
Die verbliebene Mieterin einer über Jahre als Familienwohnung genutzten – aus zwei nebeneinander liegenden Wohnungen bestehenden – großen Fünfzimmerwohnung kann nach dem Auszug ihres Ehemanns und einer inzwischen erwachsenen Tochter die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung von zwei Zimmern an zwei andere Personen verlangen. Der Vermieter kann sie nicht darauf verweisen, dass sie eine der beiden seit langer Zeit als einheitliche Wohnung genutzten Wohnungen abgeben könnte.
Verweigert ein Vermieter zu Unrecht die Erteilung einer erbetenen Untermieterlaubnis, ist er dem Mieter zur Erstattung des diesem daraus entstehenden Schadens in Höhe der entgangenen Untermiete verpflichtet.
Die in einem Kaufvertrag über eine mit einem Vorkaufsrecht des Mieters belastete Eigentumswohnung zwischen dem verkaufsverpflichteten (Verkäufer) und dem Dritten (Erstkäufer) getroffene Abrede, wonach der Vorkaufsberechtigte (Mieter) einen höheren Preis zu bezahlen hat als der Erstkäufer, stellt einen in Bezug auf den höheren Preis unzulässige und deshalb insoweit unwirksame Vereinbarung zu Lasten Dritter dar. Das gilt auch dann, wenn der Erstkäufer – wie in der hier zu beurteilenden Preisabrede vorgesehen – den höheren Kaufpreis nur ausnahmsweise (unter bestimmten engen Voraussetzungen) zu entrichten hat, während der Vorkaufsberechtigte diesen bei Ausübung des Vorkaufsrechts stets schuldet.
1. Gibt es nur einen Anschluss in der Wohnung für einen Geschirrspüler oder eine Waschmaschine und nutzt die Mieterin diesen Anschluss für eine Waschmaschine, da eine solche auch im Bad nicht angeschlossen werden kann, liegt das negative Merkmal eines fehlenden Geschirrspüleranschlusses vor. 2. Vorderradständer im Hof rechtfertigen unabhängig von der Anzahl nicht die Annahme eines positiven Merkmals. 3. Das Vorhandensein eines Spielkastens mit Buddelkiste, einer Grünfläche, eines befestigten Weges, einer Sitzgelegenheit und eines beleuchteten Weges rechtfertigen nicht die Annahme eines „aufwändig gestalteten Wohnumfeldes“ , wenn die Gestaltung dieser Elemente weder insgesamt, noch im Einzelnen besonders aufwändig sind.
Auch die Aufnahme eines Lebensgefährten bedarf der Erlaubnis des Vermieters, selbst wenn es sich bei dem Lebensgefährten um den Vater des gemeinsamen Kindes handelt. Ein Vermieter erfüllt den entsprechenden Anspruch einer Mieterin auf Erteilung einer solchen Erlaubnis nicht dadurch, dass er anbietet, den Lebensgefährten in den Mietvertrag aufzunehmen.