Der Nachzahlungsanspruch des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung wird nicht fällig, solange er dem Mieter auf dessen entsprechenden Einwand nicht darlegt, weshalb die der Abrechnung zugrunde gelegte Gesamtfläche geringer ist als im Vorjahr.
Entfernen Mieter in Abstimmung mit der Vermieterin die mitvermietete alte Einbauküche und ersetzen diese durch eine eigene, für deren Instandhaltung die Vermieterin absprachegemäß nicht mehr zuständig ist, so ist diese Ausstattung der Vermieterin nicht mehr zuzurechnen und dementsprechend bei der Berechnung der ortsüblichen Miete nicht zu berücksichtigen.
Eine (teilweise) Einbehaltung der Kaution nach Ende des Mietverhältnisses wegen möglicher offener Betriebskostennachforderungen ist dann nicht zulässig, wenn dem Mieter innerhalb der einjährigen Abrechnungsfrist keine formell wirksame Abrechnung zugegangen ist.
1. Eine Formularklausel, wonach der Mieter neben den Anstrichen von Decken und Wänden u. a. auch „sämtliche anderen Anstriche innerhalb der gemieteten Räume einschließlich derjenigen an Einbaumöbeln“ vorzunehmen hat, ist gemäß § 307 BGB unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Das Anbringen von Bohrlöchern in normalem Umfang gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. 2. Wird bei einem Feuerwehreinsatz die Wohnungstür zerstört, muss der Mieter die Kosten der Schadensbeseitigung nicht tragen, wenn er diesen Einsatz nicht schuldhaft herbeigeführt hat. 3. Bittet der Mieter einer Wohnung in Berlin um Einsicht in die Belege für eine Betriebskostenabrechnung und reagiert die Hausverwaltung hierauf nicht, steht dem Mieter dann ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachforderung zu, wenn die Hausverwaltung in der Abrechnung als Anschrift eine Adresse in Kiel angibt.
Die Kosten der Fällung eines – wie hier – morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV.
1. Die Toleranzgrenze für eine Abweichung von gelieferter Wärmemenge zu gemessener Wärmemenge liegt bei maximal 20%. 2. Kosten für die Wartung von Wärmemessgeräten bereits im Jahr nach deren Einbau sind unwirtschaftlich und können daher nicht umgelegt werden. 3. Angefallene und bezahlte Kosten für Hausreinigung können umgelegt werden; bei mangelhafter oder unterbliebener Reinigung steht dem Mieter allenfalls ein Minderungsrecht für die betroffenen Zeiträume zu.
1. Verfügt eine Wohnung über eine Badewanne mit Handbrause, jedoch nicht über eine Halterung für diese zum Duschen, fehlt eine Duschmöglichkeit. 2. Ist ein Zimmer einer Wohnung nur über ein anderes Zimmer zu erreichen, liegt ein „schlechter Schnitt“ vor, unabhängig davon, ob die Wohnung 4 Zimmer oder 3,5 Zimmer aufweist. 3. Lässt eine Vermieterin nach Beendigung eines langjährigen Mietverhältnisses vor Neuvermietung die Elektroinstallation der Wohnung überarbeiten und Malerarbeiten ausführen, handelt es sich nicht um zu berücksichtigende Modernisierungen. Wird der alte Teppichboden durch Laminat ersetzt, können die diesbezüglichen Kosten nur nach einem entsprechenden Instandhaltungsabzug berücksichtigt werden.