Werden Mieter wegen umfassender Baumaßnahmen in eine wesentlich kleinere Wohnung umgesetzt, so ist die Miete für die Zeit der Umsetzung entsprechend der reduzierten Wohnfläche gemindert.
Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege.
Das Festhalten des Vermieters an einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann ausnahmsweise nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Mieterin nach Erhalt der Kündigung umgehend alles Nötige zum zeitnahen Ausgleich der Mietrückstände unternommen hat und außerdem sichergestellt ist, dass mit erneuten Zahlungsrückständen nicht zu rechnen ist.
Hat ein Vermieter in seiner Modernisierungsankündigung Art und Umfang der geplanten Maßnahme, deren Modernisierungscharakter, die voraussichtlichen Kosten sowie die Berechnung der sich daraus voraussichtlich ergebenden Mieterhöhung ausreichend detailliert angegeben, genügt es für die formelle Wirksamkeit der nachfolgenden Mieterhöhungserklärung, wenn in dieser hinsichtlich der Energieeinsparung und der umzulegenden Kosten auf die Modernisierungsankündigung Bezug genommen wird. (Leitsatz der MieterEcho-Redaktion)
Die Arndtstraße in Kreuzberg liegt nicht in einer „bevorzugten Citylage“ und befindet sich auch nicht in einer „besonders ruhigen Lage“ .