Mit einer Tagung wurde 2024 an den hundertsten Gründungstag der von Gewerkschaften, Baugenossenschaften und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen getragenen „Gemeinnützigen Heimstätten-, Spar- und Bau-Aktiengesellschaft“ (GEHAG) und die Umstände ihres Entstehens erinnert. Initiator war der Architekt Steffen Adam, der mit dem Politikwissenschaftler Reinhard Wenzel kürzlich den Band „100 Jahre GEHAG“ herausgab, in dem sich die Tagungsvorträge und zusätzliche Dokumente nachlesen lassen. Im Oktober diesen Jahres wird die Grundsteinlegung der Hufeisensiedlung im Jahr 1925 gefeiert. Formen und Farben der Siedlung waren für ihre Zeit revolutionär und für konservativ-reaktionäre Kreise ebenso eine Provokation wie die Trägerschaft durch Wirtschaftsunternehmen der Arbeiterbewegung. Die profitorientierte private Bauwirtschaft, vertreten u. a. durch die Handwerkskammer Berlin und die Berliner Arbeitgeberverbände, fürchteten die Konkurrenz und befanden die staatlich geförderten, sozial ausgerichteten Bauvorhaben der GEHAG „als bitteres Unrecht und unlauteren Wettbewerb.“ So riefen sie die Baustoffindustrie auf, den sozialen Bauhütten die benötigten Baustoffe zu verweigern. Die Reaktion der Bauhütten und Gewerkschaften war konsequent. So beschreibt Adam, wie nun daran gegangen wurde, eigene Baustoffbetriebe wie Ziegeleien und Zementfabriken zu gründen. Wohnungsbau wurde hier unmittelbar zu einer Frage kontroverser Klasseninteressen. Eine andere zentrale Frage des Wohnungsbaus beleuchtet der Wirtschaftshistoriker Nikolaus Wolf in seinen Ausführungen zur Bauwirtschaft der klassischen Moderne. Wolf stellt zunächst fest, dass die Wohnungsnot „nicht allein durch Marktmechanismen zu lösen“ ist, „politische Intervention“ sei unabdingbar. Zudem ging es darum, die Baukosten durch Rationalisierung zu senken und staatliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Letzteres wurde mit der Einführung der Hauszinssteuer ermöglicht. Kostensenkungen ermöglichte die GEHAG mit der Standardisierung von Bauteilen und Wohnungstypen wie etwa in Britz, wo 1.000 Wohnungen in Form von vier Standardtypen entstanden. Nicht vergessen wird in dem Band das Baurecht, welches 1925 den Anforderungen des Siedlungsbaus entgegen kam. Wie der Autor Thomas Thaetner, Fachanwalt für Baurecht, festhält, ist das Baurecht von 1925 keine „Blaupause für aktuelle Probleme am Bau“, aber es wurden damals verlässliche Spielregeln definiert, die „auf Bauherrenseite Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit gewährleisteten und auf Seiten der Verwaltung eine schnelle und rechtssichere Entscheidung ermöglichten“. Fraglich erscheint Thaetner, ob mit der heutigen Verfahrensweise die umfangreiche Bautätigkeit der 1920er Jahre möglich gewesen wäre. Viele andere Details werden in den weiteren Beiträgen des Buches skizziert, die Interessierten einen tiefen Einblick in den Wohnungsbau-Turbo der 1920er Jahre vermitteln. Herausgeber Steffen Adam ist Erfolg zu wünschen, wenn er in einem der dokumentierten Interviews äußert, dass er sich einen starken Anstoß erhofft, „wieder einen gemeinwohlorientierten Wohnungsbau in Deutschland zu etablieren.“
