Wer in einem der „angesagten“ innerstädtischen Altstadtbezirke wohnt, für den gehört der Klang auf dem Pflaster klappernder Rollkoffer längst zum Alltag. Und das Thema Ferienwohnungen beschäftigt auch seit Jahren die Berliner Politik. Seit dem 1. Mai 2014 gilt ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Damit soll Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen geschützt werden.
Im Frühjahr 2018 wurde das Gesetz novelliert und teilweise verschärft. So können Treuhänder eingesetzt werden, falls der Verfügungsberechtigte sich weigert, zweckentfremdeten Wohnraum wieder für Wohnzwecke zu nutzen. Die möglichen Bußgelder bei Verstößen wurden deutlich erhöht. Auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Ausnahmen, etwa für Leerstand bei angeblichen Sanierungsvorhaben und temporäre Vermietungen von Wohnungen an Tourist/innen. Zuständig für die Umsetzung des Gesetzes sind die Bezirke. Doch sehr schnell wurde deutlich, dass die entsprechenden Abteilungen weder technisch noch personell dazu in der Lage sind, und auch der Senat wenig Initiative zeigt. Weder wurden Angebote von Ferienwohnungen in einschlägigen Internetportalen systematisch erfasst und überprüft, noch wurde Hinweisen von Anwohner/innen auf mögliche Zweckentfremdungen konsequent nachgegangen, monierte auch der Landesrechnungshof im Januar. Die Genehmigung von Ferienwohnungen kann beantragt werden, und der Senat verweist auf strenge Kriterien und eine hohe Ablehnungsquote. So seien von berlinweit 5.000 Anträgen auf eine entsprechende Nutzung seit 2016 lediglich 600 positiv beschieden worden. Doch offiziell registrierte Ferienwohnungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Laut übereinstimmenden Medienberichten – Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Berliner Morgenpost, Tagesspiegel – soll es rund 40.000 Ferienwohnungen geben. Genaue Zahlen gibt es nicht. Der fraktionslose Abgeordnete Alexander King vom „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) wollte es aber etwas genauer wissen und stellte am 10. Januar eine entsprechende schriftliche Anfrage an den Senat, die am 29. Januar auch beantwortet wurde.
