Möbliertes Wohnen auf Zeit boomt, steht aber wegen hoher Mieten, Umgehung von Mieterschutzrechten und den sozialen Folgen für die Quartiere in der Kritik. Die Bundesregierung reagierte darauf Ende April mit einem Gesetzesentwurf. Kurzzeitmietverträge erhalten eine Höchstdauer, der Preisaufschlag für Möbel muss gesondert ausgewiesen werden, soll „angemessen“ sein und darf in voll möblierten Wohnungen maximal 10% der Nettokaltmiete betragen. Auch der Berliner Senat handelte. Seit Mitte April müssen befristete Vermietungen in Milieuschutzgebieten genehmigt werden.
Mit Blick auf die Kurzstudie „Wohnen in regulatorischen Grauzonen“ darf jedoch bezweifelt werden, dass damit alle Schlupflöcher geschlossen sind. Die Wohnungsforscherin und Architektin Patricia Loges untersucht in einer Studie, wie Betreiber von Mikroapartments in Berlin rechtliche Lücken im Bau-, Planungs- und Zivilrecht nutzen, um möglichst profitabel zu sein. Dabei zeigt sie, dass die Abgrenzung zwischen Wohnen und Gewerbe oft verwischt wird, was eine Regelung erschwert. Zudem betont sie die Durchsetzungsprobleme bestehender Gesetze. So werde beispielsweise Mietwucher nicht ausreichend verfolgt. Um bereits vor dem Bau solcher Apartments regulierend eingreifen zu können, plädiert Loges dafür, ernsthaft über eine neue rechtliche Kategorie für gewerbliches Wohnen in der Baunutzungsverordnung zu diskutieren.
