Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25. November 2024 (Az.: 22 W 62/63) den Rechtsanwalt Antonio Leonhardt zum Notvorstand der Berliner MieterGemeinschaft (BMG) bestellt. Das Gericht stellte fest, dass der bisherige Vorstand nicht die erforderliche Anzahl von Mitgliedern aufwies und dass das einzige Vorstandsmitglied nicht wirksam zum Mitglied des Vorstands gewählt wurde, sodass ein Notvorstand vom Gericht zu bestellen sei. RA Leonhardt ist als Notvorstand berechtigt, den Verein einzeln zu vertreten und die Vereinsgeschäfte kommissarisch fortzuführen. RA Leonhardt ist vom Gericht ferner beauftragt, in allen Bezirken des Vereins Mitgliederversammlungen zur Wahl von Delegierten einzuberufen. Nach der erfolgten satzungsgemäßen Bildung des Delegiertenrats sind unverzüglich Neuwahlen zum Vorstand einzuberufen. Die Tätigkeit des Notvorstands endet mit der Wahl eines neuen Vorstands. Die BMG ist dadurch nicht in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Die juristische Beratung der Mitglieder wird ebenso fortgesetzt wie die Vertretung wohnungspolitischer Interessen, das Verbandsmagazin MieterEcho wird weiter erscheinen. Dazu erklärt der Notvorstand der BMG, Antonio Leonhardt: „Die Bestellung des Notvorstands hat ihre Ursache in nicht satzungsgemäßen Zuständen innerhalb der Führung des Vereins. Pflichtversäumnisse des Vorstands führten dazu, dass die innerverbandliche Demokratie teilweise leerlief und am Ende weder Vorstand, noch Delegiertenrat satzungsgemäß agieren konnten. Ich sehe meine Aufgabe darin, so schnell wie möglich satzungskonforme Wahlen durchzuführen und die Führung des Vereins wieder in die Hände der Mitglieder zu legen.“ In der BMG verändert sich gerade vieles. Es ist daher ein guter Zeitpunkt, in den Verein einzutreten und aktiv zu werden. Mehr denn je gilt: „Ausgehend von der Auffassung, dass demokratische Veränderungen nur durchsetzbar sind, wenn die Menschen ihre Interessen selbst erkennen und vertreten, versteht sich die Berliner MieterGemeinschaft als Interessengemeinschaft, die die Eigenaktivität ihrer Mitglieder fördert.“ (§ 2 Nr. 2 der Satzung). Alle Mitglieder, die aktiv an der Veränderung des Vereins oder in einer Bezirksgruppe mitwirken wollen, können sich für weitere Informationen an die Mailadresse wenden. Derzeit ist geplant, bis zum Herbst 2025 Wahlen in allen Bezirken der BMG durchzuführen und im Anschluss einen neuen Vorstand zu wählen. Die Einladungen zu den ersten Mitgliederversammlungen in den Bezirken finden Sie im Anschluss. Allen Mitgliedern geht zudem eine schriftliche Einladung zu. Rechtsanwalt Antonio Leonhardt Notvorstand