
Nicht jeder nachverdichtende Neubau ist grundsätzlich zu kritisieren, auch wenn er für die unmittelbaren Nachbar/innen zumeist einen schmerzhaften Verlust an Grün- und Erholungsflächen darstellt. So hat z. B. die EVM Berlin eG im großen Hof der Anlage aus den 1920er Jahren an der Essener Straße eine Brandwand bebaut. Sechs familien- und behindertengerechte Wohnungen sind entstanden und fünf weitere im Altbau Essener Straße 27 jetzt an den Aufzug angeschlossen. Sechs Wohnungen sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Direkt daneben wohnende Genossenschaftsmitglieder klagten über die Verdunkelung von Zimmern. Aber die Wohnungen wurden dringend für Genossenschaftsmitglieder mit Familienzuwachs benötigt, denn das Portfolio der EVM Berlin eG besteht in der Innenstadt hauptsächlich aus 1- bis 2-Zimmerwohnungen. Weitere privat errichtete Brandwandbebauungen entstanden in den Höfen der Spenerstraße 10 und der Rostocker Straße 11, mit hohen Neubaumietpreisen, die wohl kaum für Normalverdiener/innen leistbar sind. Aber ganz besonders empörend sind die investorengetriebenen Nachverdichtungen, die wunderbare Höfe vernichtet haben, wie z. B. in der Beusselstraße 72/73 und der Sickingenstraße 2/3, ohne reguläre Mietwohnungen zu schaffen – stattdessen Mikroapartments und Co-Living-Wohnungen, meistens möbliert. Damit ist es möglich, Mieteinnahmen weit oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu generieren.
Wer befristet vermieten will, muss eigentlich ganz bestimmte Gründe dafür geltend machen, z. B. eine geplante, umfangreiche Sanierung. Ferienwohnungen ohne Regulierung durch das Zweckentfremdungsverbot sind nur in Gewerberäumen möglich. So entstehen sie zunehmend in Erdgeschossgewerbe oder Fabriketagen. Aufschläge wegen Möblierung müssen eigentlich auch mit dem Preis der Ausstattung begründet werden. Aber das ganze Geschäftsfeld ist unübersichtlich und nur schwer zu kontrollieren. Bei Anfragen an die Politik hieß es bisher nur, auch Mikroapartments seien „Wohnen“, da könnten Baugenehmigungen nichts ausrichten. So antwortete Bezirksstadtrat Ephraim Gothe (SPD) im Mai 2019 in der BVV auf eine Große Anfrage der Linken zur Umwandlung von 94 Mietwohnungen in 266 Co-Living-Zimmer im Neubau an der Lehrter Straße: „Denn tatsächlich ist diese Tatsache, dass dort Wohnhäuser komplett vermietet werden an einen Generalmieter, der das dann zimmerweise weitervermietet, eine zulässige Geschichte und deshalb haben wir nichts, was man spannend besprechen könnte. (…) Uns ärgert, dass neue Wohnhäuser komplett untervermietet werden, von Betreibern, die sich das Geschäftsmodell ausgedacht haben, quasi mit Mehrzimmerwohnungen Wohngemeinschaften zu organisieren, (…) zu Preisen, die für uns jenseits von Gut und Böse liegen. (…) Was uns sowieso ärgert, ist das Vermieten von möblierten Wohnungen. Da muss man auch tatsächlich sagen, dass das politisch und administrativ noch nicht richtig bewältigt ist, wie man mit dem möblierten Wohnen umgehen kann.“ Fünf Jahre später gibt es dazu auch nur Versuche in einzelnen Bezirken. So will der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf „möbliertes Wohnen“ jetzt einschränken und Neukölln will keine Mikroapartments mehr genehmigen. Solche Initiativen sind seit langem überfällig. Warum ist der Bezirk Mitte da nicht dabei?
Quellen: moabit.crowdmap.com