Ein Jahr nach ihrer Einrichtung hat die Mietpreisprüfstelle des Berliner Senats eine erste Bilanz gezogen. Demnach führte die Einrichtung zwischen April und Dezember 2025 rund 1.000 Beratungen durch und prüfte insgesamt 339 Verträge auf unzulässig hohe Mieten. In 320 Fällen – das sind 94% der ausgewerteten Verträge – stellte die Mietpreisprüfstelle mutmaßliche Rechtsverstöße fest. In 82 Fällen lag die geprüfte Miete zwischen 20 und 50% über dem Mietspiegel. Das wäre nicht nur ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse, sondern nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes auch eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld gegen den Vermieter verhängt werden kann. Bei 222 Fällen lagen die Mieten sogar über 50% über den Mietspiegelwerten, was laut Gesetz eine Straftat darstellt. In einer weiteren Verlautbarung der Mietpreisprüfstelle hieß es, dass sich diese Tendenz auch bei den ausgewerteten Fällen im laufenden Jahr abzeichnet.
