Der Unterschied zwischen Mieterräten und Mieterbeiräten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin liegt primär in ihrer organisatorischen Ebene, gesetzlichen Verankerung und ihren Befugnissen. Für die betroffenen Mieter/innen ist das oft verwirrend.
Mieterrat
Die Mieterräte sind unternehmensweit zuständig. Jedes landeseigene Wohnungsunternehmen hat einen zentralen Mieterrat. Diese Vertretung ist gesetzlich im Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG) festgeschrieben. Der Mieterrat soll an Unternehmensentscheidungen beteiligt werden und entsendet zwei Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Eine Person als Mitglied mit vollem Stimmrecht sowie eine weitere Person als Gast ohne Stimmrecht jedoch oft mit Rederecht. Die Mieterräte werden von der gesamten Mieterschaft eines Unternehmens für fünf Jahre gewählt.
Mieterbeirat
Mieterbeiräte sind auf Quartiersebene / Kiez / Siedlung organisiert und werden von den jeweiligen Bewohner/innen gewählt. Ein Beirat ist für konkrete Wohngebiete oder Nachbarschaften zuständig. Der Mieterbeirat soll das Sprachrohr der Menschen vor Ort sein. Diese Gremien befassen sich mit Fragen des Wohnumfelds, der Nachbarschaftshilfe und örtlichen Konflikten. Ihre Existenz ist oft in unternehmenseigenen Leitlinien oder Mustersatzungen geregelt, aber im Gesetz nicht so umfassend geregelt wie beim Mieterrat.
Trennung hat historische Gründe
Mieterbeiräte waren der Ursprung. Sie haben eine lange Tradition und wurden in Berlin bereits in den 1980er Jahren (zunächst im West-Berliner Bestand) gegründet, um den Austausch zwischen Wohnungsunternehmen und den Bewohner/innen in den Siedlungen zu fördern.
Mieterräte sind eine von der Mieterbewegung erkämpfte Neuerung. Sie wurden erst durch das 2016 in Kraft getretene Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG) eingeführt. Da die alten Mieterbeiräte kein Mitspracherecht auf Unternehmensebene oder in Aufsichtsräten hatten, forderten Aktive des Mietenvolksentscheids ein neues, unternehmensweites Organ, um echte Mitbestimmung der Mieter/innen zu stärken. Der Senat lenkte ein, um den Konflikt mit der Volksentscheids-Initiative zu befrieden. Beide Gremien existieren heute parallel.
Was die gewählten Vertreter/innen für die Mieterschaft erreichen können und wie gut die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den Wohnungsbaugesellschaften funktioniert, ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Oft hängt das stark von der Motivation und Einstellung der Personen vor Ort ab. Mitunter erleben Mieter/innen, dass sich die versprochene demokratische Mitbestimmung in der Realität bloß als Scheinbeteiligung entpuppt.