Mieter/innen fragen – wir antworten | Berliner MieterGemeinschaft e. V.
Mieter/innen fragen – wir antworten
Wohnungs- und Obdachlosigkeit
von Jo Strasser
Was ist der Unterschied zwischen Wohnungs- und Obdachlosigkeit?
Es ist oft schwierig, zwischen den Begriffen zu trennen, weil die Übergänge fließend sind. Aber der Unterschied wird so definiert: Wohnungslos sind Menschen, die keinen eigenen, vertraglich abgesicherten Wohnraum haben oder denen eine Wohnung aus anderen Gründen nicht zur Verfügung steht, aber die zum Beispiel bei Freund/innen oder Verwandten unterkommen oder in Einrichtungen von Hilfsorganisationen leben. Mit obdachlos ist gemeint, dass die Menschen mehr oder weniger auf der Straße, also beispielsweise in Parks und U-Bahnhöfen, leben oder dass sie nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) vorübergehend untergebracht werden.
Hat ein Obdachloser Anspruch auf eine Wohnung?
Leider nein. Aber jede obdachlose Person hat einen Anspruch nach § 17 ASOG auf eine vorübergehende Unterbringung. Über diese Regelung kann man in Not- und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Zuständig für den Antrag auf Unterbringung sind die Sozialämter in den jeweiligen Bezirksämtern. Wenn eine wohnungs- oder obdachlose Person soziale Schwierigkeiten hat, hat sie darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf Unterstützung gemäß §§ 67 ff. SGB XII. Dann kann einem bei der Antragstellung und auch bei der Schuldenregulierung geholfen werden. Auch gibt es zum Beispiel Wohnplätze mit zusätzlicher Betreuung. Zuständig dafür sind die Fachstellen Soziale Wohnhilfe bei den Bezirksämtern.
Was tun, wenn ich keine Wohnung finde und aus meiner Wohnung raus muss?
Melden Sie sich so früh wie möglich bei der Sozialen Wohnhilfe und fordern Sie Unterstützung ein. Beantragen Sie direkt einen Wohnberechtigungsschein. Dann suchen Sie sich zusätzlich Unterstützung bei einer Beratungsstelle. Beispielsweise bietet die GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH (www.gebewo.de) Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust. Die Zentrale Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot von der Caritas Berlin in der Levetzowstraße 12a, 10555 Berlin ist eine gute erste Anlaufstelle, auch wenn Sie noch nicht wohnungslos sind. Es ist ganz wichtig, schnell nach Hilfe zu fragen. Denn wenn man erst ein-mal wohnungslos oder sogar obdachlos ist, wird es schwieriger, Hilfe zu bekommen, und man hat meistens noch zusätzliche Probleme.
Mir wurde die Wohnung gekündigt, muss ich jetzt direkt ausziehen?
Nein. Es kann ja auch sein, dass die Kündigung gar nicht wirk-sam ist. Als Mitglied der BMG sollten Sie mit der Kündigung direkt in die Beratung kommen, dann können die weiteren Schritte geplant werden. Der Vermieter darf Sie nicht einfach vor die Tür setzen und zum Beispiel die Schlösser austauschen. Er muss Sie auf Räumung verklagen, und erst wenn ein Räumungstitel da ist, kann er mit Hilfe von Gerichtsvollziehern eine Zwangsräumung durchführen.
Ich habe keine Wohnung gefunden, darf ich trotzdem zur Räumung verurteilt werden?
Ja, das kann passieren. Ihr Anwalt kann aber beim Gericht einen Antrag auf eine angemessene Räumungsfrist stellen. Der Antrag kann auch verlängert werden, aber die Räumungsfrist darf maximal 1 Jahr betragen. Bei Räumungsverfahren informiert das Gericht immer die zuständige Soziale Wohnhilfe. Mit dieser sollten Sie in Kontakt treten, weil die dafür zuständig ist, Ihnen zu helfen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
Wann gibt mir das Gericht so eine Räumungsfrist?
Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie sich ausreichend um eine neue Wohnung bemüht haben und trotzdem keine finden konnten. Es ist ganz wichtig, dass Sie, wenn Sie eine Kündigung bekommen, sofort anfangen, sich intensiv um eine Wohnung zu bewerben. Diese Suche müssen Sie gut dokumentieren und die Schreiben, E-Mails sowie Nachrichten abspeichern oder Screenshots machen. Auch wenn alle wissen, dass es in Berlin äußerst schwierig bis unmöglich ist, eine Wohnung zu finden, müssen Sie trotzdem nachweisen, dass Sie sich intensiv bemüht haben.
Warum gibt es Obdachlose trotz Bürgergeld?
Beim Bürgergeld müssen die Kosten für die Unterkunft übernommen werden, aber die Wohnung muss man selber finden. Und es gibt einfach zu wenige und vor allem viel zu wenig bezahlbare Wohnungen. Dazu kommt, dass die Mieten so teuer sind, dass die Jobcenter oft nicht die ganze Miete bezahlen. Dann müssen die Menschen Geld aus dem niedrigen Regelsatz für die Mietzahlung verwenden. Das geht aber auf Dauer nicht. Und ein Umzug in eine günstigere Wohnung ist nicht möglich, weil es keine günstigen Wohnungen gibt. So kann es passieren, dass Menschen Mietschulden machen und die Wohnung verlieren. Manchmal macht auch das Jobcenter Fehler und zahlt die Miete nicht oder zu spät. Die Folgen müssen die Mieter/innen ausbaden, obwohl sie selbst keinen Fehler gemacht haben. Oft erleben Menschen in ihrem Zuhause aber auch Gewalt und halten es irgendwann nicht mehr aus. Viele haben dann keine andere Möglichkeit, als auf der Straße zu leben.
Haben Wohnungslose überhaupt einen Anspruch auf Bürgergeld? Und wie ist das mit der Krankenversicherung?
Auch wohnungslose Menschen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bürgergeld und damit auch auf eine Krankenversicherung. Die Krankenversicherung hängt, wenn man sie nicht selbst bezahlt, an der Arbeit oder am Leistungsbezug. Wer wohnungslos ist, aber Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommt, ist auch krankenversichert. Wer arbeitet, ist über den Arbeitgeber krankenversichert.
Wie bekomme ich denn Bürgergeld, wenn ich keine Woh-nung habe?
Das ist gar nicht so einfach, aber möglich! Wenn Menschen erst einmal wohnungs- oder obdachlos sind, fallen sie oft ganz aus dem Hilfesystem. Es ist dann schwer, wieder reinzukommen. Man hat keine Adresse, an die man Post bekommen könnte, es ist schwierig, alle Dokumente zusammenzuhalten. Dokumente und auch Ausweise werden gestohlen oder gehen verloren. Aber ohne Adresse und Dokumente ist es schwer, ein Konto zu eröffnen oder einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Am besten ist es, sich an Hilfsorganisationen zu wenden. Dort gibt es Sozialarbeiter/innen, die bei der Antragstellung helfen. Außerdem kann man die Organisation als Postadresse benutzen und manchmal sogar Wertsachen dort hinterlegen.
Welche Organisationen bieten Unterstützung und Beratung?
Es gibt viele Organisationen, die Unterstützung in Berlin anbieten: die AWO, die Caritas, die Diakonie, das Unionhilfswerk, die Freie Hilfe Berlin, mywayberlin und die Berliner Stadtmission. Für Frauen, insbesondere von Gewalt betroffene, gibt es zusätzlich die Projekte BORA und asap e. V. Frauenhäuser bieten einen sicheren Zufluchtsort. Für Jugendliche gibt es die Beratungsstelle K.U.B., Müllenhoffstraße 17, in 10967 Berlin-Kreuzberg, die auch Notübernachtungen anbietet. QUEERHOME bietet Unterstützung speziell für LGBTQIA+ (englischsprachige Abkürzung für nicht-heterosexuelle Identitäten: Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual/Transgender, Queer, Intersexual, Asexual).Der Verein Klik e. V. ist spezialisiert auf die Situation von EU-Bürger/innen.
Welche Ansprechpartner finde ich wo?
Es gibt verschiedene Ansprechpartner, entweder mit festen Standorten oder mobilen Angeboten. Alle Angebote sind telefonisch zu erreichen, viele auch per E-Mail und manche sogar über Chats. Einen Überblick über die verschiedenen Hilfsangebote gibt beispielsweise die App und Website: wohnungsnotfallhilfe.de
Und was ist „Housing First“?
Housing First ist ein englischer Begriff, der meint „Wohnen zuerst“. Die Idee ist, dass Menschen ohne Wohnung als Erstes einfach eine Wohnung bekommen – ohne Bedingungen und ohne bürokratische Hürden. Dazu bekommen die Menschen dann die Unterstützung, die sie sonst noch brauchen, zum Beispiel Hilfe bei der Jobsuche oder bei gesundheitlichen Problemen. Wichtig ist: Die Menschen entscheiden selbst, ob sie weitere Angebote annehmen wollen, es gibt keinen Zwang. Selbstbestimmung ist zentral. Dieser Ansatz ist so simpel wie richtig. Denn das, was Wohnungslosen fehlt, steckt doch schon im Wort: eine Wohnung.
Gibt es das in Deutschland?
In Deutschland gibt es bisher nur Modellprojekte in einzelnen Städten und Kommunen, auch in Berlin, aber der Ansatz verbreitet sich immer mehr. Vermutlich auch, weil es ein Ansatz ist, der langfristig funktioniert. Studien zeigen eine Erfolgsquote von 75–90%. Die meisten Menschen bleiben also in den Wohnungen. In anderen Ländern ist das Konzept sehr erfolgreich, in Finnland zum Beispiel. Dort gibt es ein Recht auf Wohnen.
Warum gibt es Obdachlosigkeit in Deutschland?
Das hat viele Gründe. Einerseits gibt es kein Recht auf Wohnen. Die Mieten und die Lebenserhaltungskosten steigen, aber die Löhne nicht im gleichen Umfang. So gibt es immer mehr obdachlose Menschen, mittlerweile auch viele Familien mit Kindern und sogar Menschen, die eine reguläre Arbeit haben. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, weder sozial, noch wirtschaftlich. Obdachlosigkeit ist für den Staat viel teurer, als Wohnungen zu bezahlen. Pro Monat kostet ein Unterbringungsplatz für eine Person in Berlin im Schnitt rund 1.050 Euro. Das ist oft viel teurer als eine Wohnung. Aber wenn wir alle Angst haben, auf der Straße zu landen, dann lassen wir uns mehr gefallen. So wird Obdachlosigkeit zum Druckmittel. Viele akzeptieren überhöhte Mieten oder fordern ihre Rechte nicht ein, einfach aus Angst, die Wohnung zu verlieren. Und das Schlimme ist: Die Angst vor Obdachlosigkeit ist sehr berechtigt. Die Zahlen steigen jedes Jahr und wir sind alle näher an der Obdachlosigkeit als an der ersten Million auf dem Konto. Es reichen oft ein Schicksalsschlag oder ein, zwei kleine Fehler, um die Wohnung zu verlieren. Aber selbst, wenn man arbeitet und keine Fehler macht, kann es einen treffen, weil es in vielen Städten kaum bezahlbaren Wohnraum gibt.
Welche Gruppen sind besonders betroffen?
Geflüchtete Menschen sind besonders von Wohnungslosigkeit betroffen. Wenn sie in Deutschland ankommen, haben sie erst einmal gar keine Bleibe. Dazu kommt, dass geflüchtete Menschen (mit Ausnahme von Ukrainer/innen) noch weniger als das Bürgergeld bekommen und es deswegen auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben. In Berlin müssen viele geflüchtete Menschen deswegen jahrelang in Sammel- oder Notunterkünften leben. Weil die Zustände in diesen Unterkünften oft sehr schlimm sind, halten es Menschen dort nicht aus und werden dann obdachlos. Auch die Gentrifizierung in den Städten ist ein großes Problem. Ärmere Menschen werden aus ihren Vierteln verdrängt und finden keine neue Wohnung. Und natürlich spielt auch Diskriminierung eine große Rolle: Oft benachteiligen Vermietende Wohnungsbewerber/innen aus rassistischen oder religiösen Gründen oder aber auch wegen ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung.
Wie kann Obdachlosigkeit abgeschafft werden?
Wir brauchen ein Recht auf Wohnen! Aber es braucht viele Ansätze, um dieses Problem zu lösen, weil es ja nur das Ergebnis anderer Probleme ist. Helfen würden zum Beispiel höhere Löhne, bezahlbarer Wohnraum, mehr Mietpreisbegrenzung, mehr Neubau und weniger Gewerbeflächen, Zweckentfremdungen und Luxuswohnungen, keine Zwangsräumungen, mehr Frauenhausplätze, usw. Aber auch ein besseres Sozialsystem: Menschen werden auch wohnungslos, weil es zu kompliziert ist und zu lange dauert, die richtigen Anträge bei der richtigen Behörde zu stellen. Auch eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen wäre hilfreich. Dann würden diese Unternehmen nicht mehr profitorientiert, sondern gemeinwohlorientiert handeln. Das Grundgesetz bietet Möglichkeiten, die Wohnungspolitik anders zu gestalten. Es garantiert zwar Eigentum, sagt aber auch, dass Eigentum verpflichtet. Und Enteignungen sind nach dem Grundgesetz auch möglich. Aktuell ist es so, dass für Flughäfen, Autobahnen und Kohlekraftwerke enteignet wird, aber nicht für eine andere Wohnungspolitik.
Was können wir tun?
Wir sollten uns alle für eine andere Wohnungspolitik einsetzen. Es gibt viele Initiativen und Projekte, die sich über Mitstreitende freuen. Wir brauchen alle ein sicheres Zuhause. Und wir sollten allen wohnungs- oder obdachlosen Menschen mit Respekt begegnen und besonders auf sie achten.
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Rechtsanwalt Jo Strasser berät in Prenzlauer Berg, Oderberger Straße 50 und Jablonskistraße 20.