Wahlkämpfe sind teuer, deshalb versuchen Parteien gerne zu sparen. Eine Möglichkeit besteht darin, Wahlkampf auf Kosten anderer zu machen. Besonders billig ist es, Wahlkampf auf Kosten von Erwerbslosen und Geringverdiener/innen zu machen. Die Kleinpartei FDP, die um ihr parlamentarisches Überleben kämpft, geht der Konkurrenz voran – in der leider nicht unbegründeten Hoffnung, dass auch andere Parteien und viele Wähler/innen es für angemessen halten, kräftig nach unten zu treten.
In seinem Abschiedsbrief an die Ampelkoalition erklärte der Parteivorsitzende und Ex-Finanzminister Christian Lindner, dass „die Bürgergeld-Regelsätze über dem Bedarf“ liegen würden, die Kosten der Unterkunft zu großzügig übernommen werden und das System daher „reformiert“ werden solle: „Individuelle Schlechterstellungen gegenüber dem Status quo sind dabei unvermeidlich, aber im Sinne von Aktivierung und Anreizorientierung auch zu begrüßen.“ (Wirtschaftswende Deutschland – Konzept für Wachstum und Generationengerechtigkeit, Bundesfinanzministerium, Oktober 2024). Woher der besserverdienende Minister seine Kenntnis einer bedarfsgerechten Grundsicherung nahm, ist unbekannt. Andernorts stehen die zuständigen Stellen eher ratlos vor der Frage, welche Sozialleistungen denn nun angemessen wären. Eindrucksvolles Material dazu liefern die Verfahren vor Sozialgerichten in Berlin – obwohl selbstverständlich die meisten Konflikte um Regelleistungen und Kosten der Unterkunft nie vor Gericht landen, weil es den Betroffenen an Mitteln und Unterstützung fehlt, um ihre Rechte einzuklagen und Jahre auf eine Entscheidung zu warten. Doch die veröffentlichten Entscheidungen sind deutlich genug. Sie zeigen zum Beispiel, dass es der Sozialverwaltung an einem schlüssigen Konzept für angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) seit Jahren fehlt.

