Mietpreisbremse und Umwandlungsverordnung verlängert
Der Berliner Senat hat im November die sogenannte Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2029. Mit der Verordnung wird Berlin erneut als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei der Wiedervermietung einer Bestandswohnung darf die neue Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die bisherigen Ausnahmen gelten weiterhin. So darf der Vermieter die Vormiete verlangen, wenn diese höher ist, als die nach der Mietpreisbremse erlaubte Miete. Außerdem entfällt die Begrenzung bei Neubauten (Bezugsfertigkeit ab 2014) oder bei umfassender Modernisierung der betreffenden Wohnung vor der Neuvermietung. Ebenfalls verlängert, und zwar um fünf Jahre, wurde die Umwandlungsverordnung. Über diese Bestimmung wurde erstmals 2021 ein Genehmigungsvorbehalt für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum eingeführt. Christian Gaebler (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, sprach von einem wichtigen und notwendigen Instrument, da „die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in ganz Berlin einen der wesentlichen Gründe für den Verlust bezahlbaren Wohnraums und damit die Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung darstellt." Laut Gaebler sank dank der Verordnung die Zahl der vollzogenen Umwandlungen von 28.783 Fällen im Jahr 2021 auf 1.552 Fälle im Jahr 2024.
Landgericht entscheidet gegen Vonovias Mieterhöhungen
Seit dem Erscheinen des Berliner Mietspiegels 2024 sind Mieter/innen der Vonovia und ihrer Tochterunternehmen flächendeckend mit Mieterhöhungsverlangen konfrontiert, die zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete führen sollen. Das Besondere hierbei ist, dass Vonovia und Co. sich nicht nur auf Merkmale beziehen, die Bestandteil der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung sind. Vonovia hat neue wohnwerterhöhende Merkmale erfunden: Mal beruft man sich auf „Gute ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung", bei anderen Mieterhöhungsverlangen auf „überdurchschnittliche Nahversorgung", die die verlangte Mieterhöhung rechtfertigen sollen. Die Berliner Amtsgerichte waren sich überraschend einig und lehnten eine Berücksichtigung dieser Merkmale als ungeschriebene Merkmale der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung ab. Das wollten Vonovia und Co. nicht hinnehmen und legten in einer Vielzahl von Fällen gegen klageabweisende Entscheidungen der Amtsgerichte Berufung ein. Am 30. September 2025 entschied die 65. Kammer des Landgerichts eindeutig zu Gunsten der Mieter/innen: „Die Qualität der ÖPNV-Anbindung und der Nahversorgung ist beim Berliner Mietspiegel im Rahmen der Wohnlagenausweisung abschließend berücksichtigt worden." Soll heißen: Eine Berücksichtigung der „erfundenen" Merkmale erfolgt nicht. Vonovia hat bekannt gegeben, auf weitere Mieterhöhungen, die mit oben genannten Merkmalen begründet werden, vorerst zu verzichten und zunächst den neuen Mietspiegel abzuwarten. Bei Fragen suchen Sie bitte eine unserer Beratungsstellen auf. Das Urteil des LG Berlin II vom 30. September 2025 finden Sie
hier
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Zahl der Wohnungslosen deutlich gestiegen
Laut Mitte November vorgestellten Berechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) waren 2024 in Deutschland knapp 1,03 Millionen Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen. Damit überschritt die Zahl erstmals die Millionenmarke. Der Anstieg gegenüber 2023 betrug 11%. Als wohnungslos gelten Menschen, die keinen mietrechtlich abgesicherten Wohnraum haben. Das umfasst neben explizit Obdachlosen, die ganz oder überwiegend auf der Straße leben, auch Geflüchtete mit anerkanntem Aufenthaltsstatus in Notunterkünften, Wohnungslose die behördlich untergebracht wurden, Menschen auf Campingplätzen oder „Couchsurfer", die in Wohnungen von Freund/innen und Bekannten unterkommen. Die BAG W kritisiert, dass trotz dieses deutlichen Anstiegs immer mehr niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote von Kürzungen betroffen seien. Die BAG W-Vorsitzende Susanne Hahmann benannte die wachsende Armut und den sich verschärfenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum als zentrale Gründe für den deutlichen Anstieg. Als besonders problematisch hob sie den Rückgang von Sozialwohnungen hervor. Die Sozialbindung vieler Wohnungen laufe jährlich aus, außerdem werde zu wenig gebaut. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sahra Mirow nannte die neuen Zahlen in der taz einen „politischen Skandal". Sie forderte von der Bundesregierung, den 2024 beschlossenen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030 endlich mit konkreten Maßnahmen zu untermauern.
Sozialberatung in der Möckernstraße 92 jeden Dienstag Abend
Die Berliner MieterGemeinschaft bietet jeden Dienstag Abend ab 19 Uhr in der Möckernstraße 92 in 10969 Berlin eine Sozialberatung an. Die Räume sind mit Rollstuhl zugänglich. Der Einlass ist bis 20 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Unter Umständen kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen, bringen Sie also bitte etwas Geduld mit. Es beraten in der Regel ein Anwalt im Sozialrecht und eine Sozialberaterin oder ein Sozialberater. Wir beraten ausschließlich in Präsenz (also gerade nicht telefonisch) zum Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Grundsicherung im Alter und den daran angrenzenden Themen. Diese Beratung steht auch Nicht-Mitgliedern offen. Da der Rechtsschutz für Mitglieder der Berliner MieterGemeinschaft ausschließlich mietrechtliche Streitigkeiten abdeckt, geben wir gerne Auskünfte zur Prozesskostenhilfe im Sozialrecht. Bitte bringen Sie alle Bescheide oder Unterlagen mit, die Sie besprechen möchten.
Am Dienstag, den 30.12.2025 entfällt die Sozialberatung.
Termine der Bezirksgruppen
Bezirksgruppe Pankow und Weißensee
Die BG Pankow/Weißensee lädt zum zweiten Treffen am
Mittwoch, dem 17. Dezember 2025, um 18.30 Uhr
in der Stillen Straße 10 ein. Beim ersten Treffen im November wurde bei Tee, Obst und Keksen ausführlich diskutiert. Verschiedene Aspekte des Mietrechts und der Mietenpolitik wie Nebenkosten, Eigenbedarfskündigungen, Modernisierungsmaßnahmen und Rechtsschutz wurden angesprochen. Gäste aus den Bezirksgruppen Lichtenberg und Kreuzberg berichteten über ihre Arbeit und Aktivitäten. Ideen für eigene Aktivitäten wurden entwickelt und sollen nun beim zweiten Treffen weiter geplant werden.
Bezirksgruppe Marzahn
Termin zum vormerken: Am
Montag, den 16. Februar 2026, um 19 Uhr
findet das Auftakttreffen der Bezirksgruppe Marzahn statt. Ort ist die „Lebensnähe gGmbH" in Alt-Marzahn 30a. Mehr im nächsten MieterEcho 455.