DWE legt Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung vor
Am 26. September hat die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) ihren Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgestellt. Zentraler Punkt des Gesetzes ist die Überführung der Wohnungsbestände von privaten Unternehmen, die über mehr als 3.000 Wohnungen verfügen, in Gemeineigentum. Ausgenommen davon sollen u. a. landeseigene Unternehmen, Genossenschaften sowie Unternehmen sein, „die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen“. Laut DWE würden durch das Gesetz rund 220.000 Wohnungen kommunalisiert werden. In dem Gesetzentwurf werden auch Berechnungsweise und Umfang der zu leistenden Entschädigungen festgelegt. Der Gesetzentwurf soll jetzt noch im Dialog mit Verbänden, Parteien und der Fachöffentlichkeit finalisiert werden und dann „so bald wie möglich“ in ein Volksbegehren münden. Ferner soll noch ein weiteres Gesetz zur Überführung der vergesellschafteten Bestände in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) erarbeitet werden. Käme es zu einem erfolgreichen Volksentscheid, würde das Gesetz unmittelbar in Kraft treten. Allerdings ist damit zu rechnen, dass das Volksbegehren zuvor intensiv auf seine „Zulässigkeit“ überprüft wird und das Gesetz nach einem erfolgreichen Volksentscheid noch beim Bundesverfassungsgericht landet.
Austausch von Rauchwarnmeldern
Seit Januar 2021 besteht für Bestandswohnungen die Verpflichtung zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern. Aufenthaltsräume müssen seither jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Ausgenommen sind Küchen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Seit kurzem melden sich vermehrt Mieter/innen der Konzerngruppe von Vonovia. Sie sind unsicher, wie sie sich verhalten sollen, da die Vonovia die alten Geräte gegen neue hochmoderne Geräte austauschen und dafür die Miete anheben will. Anders als die bisherigen Geräte soll der „Multisensor Plus“ nicht nur bei Rauch, sondern auch bei erhöhter Kohlenmonoxid-Konzentration und bei einem schnellen Temperaturanstieg in der Küche alarmieren. Zusätzlich kann das Gerät auch Daten über Temperatur und Luftfeuchtigkeit über längere Zeiträume erfassen, speichern und weiterleiten. Speziell die Temperatur- und Luftfeuchtigkeitswerte könnten dazu genutzt werden, das Heiz- und Lüftungsverhalten, aber auch die Anwesenheit der Mieter/innen in der Wohnung zu analysieren. Vermieter können dadurch einen guten Einblick in das Nutzungsverhalten ihrer Mieter/innen erhalten. Vor diesem Hintergrund sollte die Einwilligung zur Datenspeicherung gut überlegt sein, zumal diese freiwillig ist. Sollen die Daten nicht gespeichert werden, muss hiergegen unbedingt Widerspruch eingelegt bzw. die Einwilligung verweigert werden. Ob mietrechtlich eine Duldungspflicht zum Austausch besteht, ist bislang unklar. Bei Erhalt einer solchen Ankündigung sollte man sich unbedingt beraten lassen.
Sozialticket wird deutlich teurer
Ab dem 1. Januar 2026 wird das Berliner Sozialticket für Menschen mit geringen Einkünften 27,50 statt bisher 19 Euro kosten. Das hat der Berliner Senat Ende September beschlossen. Erst zum 1. April 2025 hatte sich das Sozialticket von 9 auf 19 Euro mehr als verdoppelt. Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) verteidigte die Erhöhung. Es sei gelungen, das Sozialticket trotz Sparauflagen und einer angespannten Haushaltslage als freiwillige Leistung des Landes zu erhalten. Scharfe Kritik kam dagegen von der oppositionellen Linksfraktion im Abgeordnetenhaus. In einer Erklärung heißt es: „Die schwarz-rote Koalition will ausgerechnet auf Kosten der Ärmsten sparen, die durch steigende Mieten, steigende Preise und wachsende Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt ohnehin schon am stärksten belastet sind. Das ist sozial ungerecht, klimapolitisch fatal und spaltet die Stadt. Berlin braucht ein 9-Euro-Sozialticket und ein bundesweit gültiges Deutschland-Sozialticket für 19 Euro, damit soziale Teilhabe, Verkehrswende und Klimaschutz nicht auf der Strecke bleiben.“ Auch die Grünen forderten die Rücknahme der Entscheidung. Ein bezahlbares ÖPNV-Ticket sei „Grundvoraussetzung für Mobilität, Chancengleichheit und Teilhabe. In Zeiten steigender Mieten und Lebenshaltungskosten nun die Mobilität deutlich teurer zu machen, ist ein herber sozialer Einschnitt für viele Menschen in dieser Stadt“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Werner Graf.