Neben den steigenden Mieten sind auch die immer weiter steigenden Heizkosten eines der größten Probleme für Mieter/innen. Viele Vermieter rechnen Heiz- und Warmwasserkosten falsch ab – zu Lasten der Mieter/innen. Seit 2014 besteht die Pflicht, zentrale Wärmemengenzähler in Heizkellern zu verbauen. Gibt es keinen solchen Zähler, haben Mieter/innen laut Heizkostenverordnung das Recht, die Heiz- und Warmwasserkosten pauschal um 15% zu kürzen. Dieses Kürzungsrecht wird bislang viel zu selten genutzt. Die Linke hat sich jetzt vorgenommen, das zu ändern, und einen bundesweiten Heizkosten-Check gestartet. Im Herbst 2024 haben wir Mieter/innen bundesweit aufgerufen, uns ein Foto oder einen Scan ihrer letzten jährlichen Nebenkostenabrechnung zu schicken. So lässt sich schnell prüfen, ob korrekt abgerechnet wurde und zentrale Wärmemengenzähler verbaut sind oder nur per Formel die Heizkosten ausgewiesen werden. Wenn das der Fall war, helfen wir beim Zurückholen des zu viel gezahlten Geldes. In vielen Nebenkostenabrechnungen stecken weitere Fehler, aber diese Aktion konzentriert sich auf die Heiz- und Warmwasserkosten. Dabei wurde schnell deutlich, welche Ausmaße das Problem hat. So sind an der Karl-Marx-Allee in Mitte schätzungsweise 1.650 Wohnungen betroffen. Eigentümerin ist das landeseigene Wohnungsunternehmen WBM. Viele Unterstützer/innen waren deshalb an den Haustüren, sind mit den Mieter/innen ins Gespräch gekommen und wurden zu einer Versammlung eingeladen, zu der Ende Januar mehr als 100 Mieter/innen gekommen sind. Dort wurde nicht nur über die Rechtslage aufgeklärt, sondern auch dafür gesorgt, dass direkt vor Ort zahlreiche Mieter/innen Widerspruch gegen ihre letzte Nebenkostenabrechnung eingelegt haben. Gemeinsam gehen die Mieter/innen nun gegen die WBM vor und versuchen sich 15% der Kosten ihrer letzten Heizkostenabrechnung zurückzuholen. In vier Fällen haben Mieter/innen zwar bereits Geld erstattet bekommen – oft in Höhe von bis zu 150 Euro. Doch die WBM verweigert bislang eine Einigung für alle Mieter/innen mit dem Verweis darauf, dass das Kürzungsrecht nicht bestehe, wenn der Einbau zentraler Wärmemengenzähler „wirtschaftlich unzumutbar“ sei. Der Konflikt mit der WBM dauert also an.

