Alle reden auch in Berlin über den forcierten Neubau sozial gebundener Wohnungen. Da lohnt ein Blick auf die Finanzierungsmöglichkeiten. Die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus erfolgt über verbilligte Darlehen und Baukostenzuschüsse aus dem Landeshaushalt. Eine direkte Subventionierung der eigenen Landeswohnungsunternehmen ist EU-beihilferechtlich nicht möglich. Daher richten sich die Förderprogramme immer auch an privatwirtschaftliche Investoren und nicht profitorientierte Akteure, wie beispielsweise Genossenschaften. Die Ausreichung der Förderung erfolgt durch die Förderbank IBB. Im Regelfall sind die Förderprogramme für private Investoren nicht attraktiv. Im Kontext der Baupreisinflation und steigender Refinanzierungskosten müssen die Höhen der Darlehen und Zuschüsse dennoch regelmäßig überprüft und angepasst werden, damit diese für nicht auf maximalen Profit ausgerichtete Bauträger auskömmlich bleiben. Da die Wohnungen nach 30 Jahren aus der Förderung fallen – und sich damit je nach geltendem Mietrecht Erhöhungspotenziale ergeben – ist ein öffentlicher Eigentümer vorzuziehen. Der Vorteil bei öffentlichen Unternehmen – in Berlin die Landeswohnungsunternehmen (LWU) – liegt in der direkten Steuerungsmöglichkeit durch den Gesellschafter nach Auslaufen der Bindung. Deshalb sind Modelle, die privaten Investoren einen Anteil von Sozialwohnungen im Rahmen Städtebaulicher Verträge vorschreiben, kritisch zu sehen. Besser wäre es, sicherzustellen, dass Landeswohnungsunternehmen als Investoren einsteigen, damit das Land dauerhaft Einfluss auf die Miethöhe nehmen kann.

