MieterEcho: Sie waren Senatorin für Stadtentwicklung. Welche Möglichkeiten hat eine Senatorin, die Wohnungskrise zu lösen oder zumindest zu lindern?
Katrin Lompscher: Die Berliner Wohnungskrise ist durch Mangel an Wohnraum und zunehmend untragbare Mietsteigerungen gekennzeichnet. Deshalb müssen politische Strategien für diese beiden zentralen Handlungsfelder verfolgt werden. Wohnungsbaupotentiale planerisch und im Dialog mit Grundstückseigentümern und Stadtgesellschaft zu identifizieren und zu mobilisieren, ist eine wesentliche Aufgabe des Senats im Zusammenwirken mit den regelmäßig für die Stadtplanung zuständigen Bezirken. Als Beispiele seien der Stadtentwicklungsplan Wohnen und die Wohnungsbaupotentialstudien auf Bezirksebene genannt. Von wachsender Bedeutung wird künftig die Umnutzung von Nichtwohngebäuden für Wohnzwecke sein. Dafür müssen Hürden abgebaut werden, wofür sich Berlin auf Bundesebene einsetzen muss, und diejenigen, die landesrechtlich bestimmt sind, müssen in eigener Regie modifiziert werden. An der Spitze der für Planen und Bauen zuständigen Senatsverwaltung geht es vor allem darum, die Prioritäten richtig zu setzen und für zügige Prozesse zu sorgen. Das ist leichter gesagt als getan, weil zahlreiche Projekte gleichzeitig laufen und die Verfahren immer komplexer werden. Als Bundesland hat Berlin weitreichende Kompetenzen bei der Steuerung und Regulierung des Wohnungswesens. Diese Möglichkeiten auszuschöpfen ist mindestens genauso wichtig wie die Schaffung zusätzlichen Wohnraums.
Wie ist die Verwaltung sowohl auf Senats- wie auch auf Bezirksebene aufgestellt, und gab es während Ihrer Amtszeit Blockaden aus dem „Apparat“?
Personalnöte in den planungsbeteiligten Behörden vor allem auf Bezirksebene spielten seinerzeit eine große Rolle und wurden sukzessive verringert. Allerdings bestehen hier punktuell weiterhin Engpässe. Als wichtigste Schwachstelle habe ich die mangelnde Zusammenarbeit der beteiligten Behörden empfunden. Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Mobilität haben nicht die gleichen Prioritäten gesetzt, auch die notwendigen finanziellen Mittel fehlten häufig, das ist nach meinem Eindruck in der Zwischenzeit nicht besser geworden. Hier wäre künftig ein gemeinsames und finanziell abgesichertes Aufgabenverständnis, maßgeblich unterstützt von der Senatsspitze, dringend erforderlich.

Den weitreichendsten Eingriff in den Wohnungsmarkt, den Berliner Mietendeckel, hat das Bundesverfassungsgericht gekippt. Welche anderen Möglichkeiten zur Mietregulierung hat das Land Berlin?
Zunächst einmal sollte Berlin sich im Bund dafür stark machen, dass der Bund im Mietrecht eine Regelungsmöglichkeit für die Länder zur Mietenbegrenzung in angespannten Wohnungsmärkten schafft. Die Wiedereinführung einer „echten“ Wohnungsgemeinnützigkeit würde auch als Rahmen für eine Mietpreisbegrenzung sinnvoll sein. Auch gilt es, die Länderkompetenz für das Wohnungswesen rechtlich genauer zu untersuchen. Z.B. dahingehend, ob und wie Bewirtschaftungsvorgaben für Wohnungsunternehmen auch mit einer Mietpreisregulierung verbunden werden können.
Welchen Einfluss hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen und deren soziale Ausrichtung?
Dem Land Berlin gehören – zum Glück wieder – über 400.000 Wohnungen. Im Jahr 2007 waren es nur noch knapp 270.000. Die Gesellschafterrolle übt die Senatsverwaltung für Finanzen aus, die für Stadtentwicklung zuständige Verwaltung übernimmt die fachliche Steuerung. Entscheidungen zur sozialen und finanziellen Ausrichtung der Unternehmen können nur gemeinsam getroffen werden, dabei kann auch die Mitwirkung des Abgeordnetenhauses erforderlich sein, wenn es um finanzielle Zuschüsse oder gesetzliche Regelungen geht. Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist dabei zentral, dass die Unternehmen ihre Bestände qualitativ hochwertig erweitern, dass sie sie nachhaltig bewirtschaften, sich für funktionierende Nachbarschaften engagieren und tragbare Miethöhen anbieten.
Das Interview führte Andreas Hüttner.