Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 435 / August 2023

Senat startet Erhebung für den Mietspiegel 2024

Mitwirkung der befragten Haushalte ist diesmal verbindlich

Von Rechtsanwalt Marek Schauer

Nachdem der Mietspiegel im Jahr 2023 eine Indexfortschreibung sein musste, da die Vergabe zur Erstellung der Tabelle und Erhebung der Mieten durch einen Vergabe-Nachprüfungsantrag von Ende 2021 im Rahmen der Ausschreibung zu diesem Mietspiegel und das weitere Verfahren rechtlich torpediert worden war (MieterEcho berichtete), steht nun die Erhebung der Mieten zur Erstellung des Berliner Mietspiegels 2024 für den Stichtag 1. September 2023 an.    


Wir haben in der Vergangenheit unseren Mitgliedern immer empfohlen, sich der Mitwirkung an der Befragung nicht zu entziehen, damit die erhobenen Daten auf guter Basis von Mieter/innen bestehen. Dieses Jahr tun wir dies selbstverständlich auch, müssen allerdings auch darauf hinweisen, dass eine mangelnde Mitwirkung mit einem Bußgeld bedroht ist.

Bitte öffnen Sie die Post von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und beantworten Sie die Fragen zur Höhe Ihrer Miete und den Merkmalen der Wohnung. Es kann noch ein Interview folgen, aber bedenken Sie bitte, dass diese kleine Einschränkung der Freizeit ein Stachel gegen das Interesse der Vermieterseite an drastischer Erhöhung der Mieten sein kann, wenn insbesondere Ihre – durch uns regelmäßig mietpreisenbremsenkonform errechnete – Miete in die Erhebung einfließt. Die Vermieterseite wird im Gegenzug einiges tun können, um auch Mieten in die Erhebung einfließen zu lassen, die dort womöglich nicht hingehören. Das können wir leider nur durch die Mitwirkung relativieren, die jetzt ohnehin gesetzlich vorgesehen ist.

Wir sind bestimmt keine Fans solcher autoritären Maßnahmen. Der Gesetzgeber hat aber etwas getan, was wir auch immer für wichtig erachtet haben – nämlich den Mietspiegel – weiter als wesentliches Instrument des Mietrechts vorangetrieben.

Vor dem Hintergrund der Übergriffigkeit der Vermieterseite, überhöhte Mieten im Rahmen von Neuvertragsschlüssen oder Mieterhöhungen zu verlangen, ist der Mietspiegel in der Tat ein Instrument für uns als Mieterseite, diesen Übergriffigkeiten entgegenzutreten.

Zudem konnten wir durchsetzen, dass zum Beispiel auch Bruttokaltmieten, wenn die Nettomiete ausweisbar ist, in den Mietspiegel einfließen. Das betrifft viele unserer Mitglieder, die so ihren Mietwert in den Mietspiegel 2024 einfließen lassen können und früher leider rausgeflogen sind.

Wichtig zu wissen ist auch, dass der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre verlängert wurde. Damit soll der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten gedämpft werden.

Weiterhin werden wieder die Betriebskosten erhoben. Für uns als Mieterberatung ist dies für die Einschätzung enorm wichtig, wir bitten daher auch hier um konstruktive Mitwirkung.

Wie geht es nun weiter? Wenn die Erhebung erfolgt ist, werden die Ergebnisse ausgewertet und mit weiteren Überlegungen der Arbeitsgruppe Mietspiegel dann voraussichtlich im Mai 2024 im Mietspiegel veröffentlicht. Wir werden die Interessen unserer Mitglieder und aller Mieter/innen Berlins dort vertreten, das ist selbstverständlich.

In der Zwischenzeit werden Sie sicher durch den neuen Mietspiegel 2023 mit Mieterhöhungen belästigt oder zu Verträgen genötigt, die eine mietpreisbremsenwidrige Miete enthalten. An der Stelle der übliche Hinweis: Mieterhöhungen stets prüfen lassen! Kommen Sie in unsere Beratungsstellen und lassen Sie sich nicht gefallen, wozu Sie rechtlich nicht verpflichtet sind.

Insbesondere wenn Sie bereits vor dem Erlass des Mietspiegels 2023 Mitte Juni 2023 mit einer Mieterhöhung bei uns waren und Ihnen geraten wurde, der Erhöhung nicht zuzustimmen, sollten Sie sich unbedingt noch einmal beraten lassen. So kann sich dies nach dem neuen Mietspiegel geändert haben, da hier der Stichtag der 1. September 2022 ist. Ansonsten fällt in der Praxis immer wieder auf, dass die Vermieterseite mit dem Argument „Der neue Mietspiegel 2023 ist da – dann ist die Miete praktisch automatisch höher, bitte sehr!“ versucht, Sie unter Druck zu setzen. Dabei liegt die geforderte Miete oft über der rechtlich zulässigen ortsüblichen und oft wird auch vergessen, dass es eine Kappungsgrenze gibt, diese beträgt innerhalb von drei Jahren 15% (Erhöhungen nach Modernisierung oder wegen gestiegener Betriebskosten rechnen nicht dazu).

Wirken Sie also bitte bei Aufforderung zur Mitwirkung bei der Erhebung mit – es nützt allen. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, fragen Sie uns.  

 

Rechtsanwalt Marek Schauer berät in unserer Beratungsstelle Sonnenallee und ist Mitglied der Arbeitsgruppe Mietspiegel. 


MieterEcho 435 / August 2023

Teaserspalte

Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Möckernstraße 92
10963 Berlin

Tel.: 030 - 21 00 25 84
Fax: 030 - 216 85 15

Email: me(at)bmgev.de

Ferienwohnungen

Unsere Umfrage

Falls sich eine oder mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus befinden, berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage.