Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 437 / Dezember 2023

Explodierende Energiekosten: Wie werden Mieter/innen entlastet?

Ein kleiner Wegweiser durch den Dschungel der Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung

Von Rechtsanwalt Gerd-Peter Junge

Angesichts der enormen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung drei Entlastungspakte beschlossen, die sich unter anderem auch für Mieter/innen kostendämpfend auswirken sollen. Einige Maßnahmen im Überblick.

Energiepreispauschale 

Für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige sowie für Rentner/innen wurde zwischen September und Dezember 2022 eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro geleistet. Einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen und in der Regel auch Rentner/innen wurde diese ab September 2022 automatisch auf ihr Konto überwiesen. Rentner/innen, die ihre Rente nicht aus Deutschland erhalten, mussten die Energiepauschale beantragen, einen Antrag mussten Rentner/innen auch stellen, wenn sie die Zahlung nicht erhalten haben. Selbstständigen wurde über die Senkung ihrer Steuervorauszahlung ein Vorschuss gewährt. Studierende, Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und vergleichbaren Bildungsgängen erhalten 2023 eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro, das allerdings nur auf Antrag, die Frist für die Antragstellung endete am 2. Oktober 2023.

Wohngeldzahlung 

Am 1. Januar 2023 ist eine Änderung des Wohngeldgesetzes in Kraft getreten, wonach insbesondere die Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigung erhöht wurden. Neu ist, dass die Heizkosten berücksichtigt werden. Das sogenannte „Wohngeld Plus“ soll insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen angesichts der ungebremst steigenden Nettokaltmieten und der steigenden Heizkosten entlasten. Auch wenn in der Vergangenheit gegebenenfalls kein Anspruch auf Bewilligung von Wohngeld bestand, lohnt es sich also, einen Antrag beim zuständigen Wohngeldamt zu stellen. Im Durchschnitt hat sich die Höhe des bewilligten Wohngeldes verdoppelt. Darüber hinaus wurde für Wohngeldbeziehende von Amts wegen zu Beginn des Jahres 2023 ein einmaliger Heizkostenzuschuss ausgezahlt.

Beteiligung der Vermieter an den CO2-Kosten

Eine Entlastung der Mieter/innen wurde auch hinsichtlich des CO2-Preises eingeführt. Bis zum 31. Dezember 2022 konnten diese Kosten in voller Höhe auf die Mieter/innen abgewälzt werden, ab dem 1. Januar 2023 werden die Vermieter je nach Grad der Dämmung des Mietobjektes an den Kosten beteiligt werden. Nur bei sehr guter Dämmung tragen die Mieter/innen auch weiterhin den CO2-Preis voll. Es kann sich also lohnen, die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 im kommenden Jahr gründlicher zu prüfen.

Einführung der Gas- und Strompreisbremse

Außerdem hat die Bundesregierung die sogenannte Gaspreisbremse eingeführt. Danach sollen die Gaspreise rückwirkend ab Januar 2023 jedenfalls im Umfang von 80% des Vorjahresverbrauches auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt und nur darüber hinaus ein durch den Gasversorger nachgewiesener höherer Gaspreis geschuldet sein. Sofern diese Unterstützung nicht ausreicht, wurde ein sogenannter Härtefall-Fonds für Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen eingerichtet.

Bereits für Dezember 2022 sollte der Heizkostenabschlag für Gasheizungen vom Bund übernommen werden. Auch hier lohnt sich eine genaue Überprüfung der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 hinsichtlich der Berücksichtigung dieses Heizkostenabschlages.

Ein Antrag auf Übernahme der Nachzahlung durch das Jobcenter oder Sozialamt ist auch dann sinnvoll, wenn keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung) in Anspruch genommen werden, da je nach Einkommen die Nachzahlung ganz oder zumindest teilweise übernommen werden kann. Dieser Antrag sollte sofort nach Zugang der Heizkostenabrechnung gestellt werden.

Schließlich wurde auch eine Strompreisbremse eingeführt. Diese deckelt den Strompreis im laufenden Jahr im Umfang von 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, ist der Vertragspreis zu bezahlen. Angedacht war ursprünglich eine Deckelung auf 30 bis 32 Cent pro Kilowattstunde. Die Entlastung erfolgt direkt durch die Energieversorger.    

 

Hinweis: Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie dienstags zur Sozialberatung gehen.

Rechtsanwalt Gerd-Peter Junge berät zu mietrechtlichen Fragen in den Beratungsstellen Sonnenallee in Neukölln, Kreutzigerstraße in Friedrichshain und Fehrbelliner Straße in Prenzlauer Berg.


MieterEcho 437 / Dezember 2023

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