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Corona-Krise

Hilfe für Hartz IV-Empfänger/innen | Sozialschutz

Sozialschutzpaket

(verkündet am 27.03.2020; Gesetzeswortlaut)

SGB II-Leistungen erleichtert (vorerst Zeitraum 01.03. - 30.06.2020)

- befristetes Aussetzen der Anrechnung von Vermögen
- befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen
- bei vorläufigen Entscheidungen Erleichterung bei der Berücksichtigung von Einkommen
- Bundesregierung kann den Zeitraum durch Rechtsverordnung bis zum 31.12.2020 verlängern

Rentenarbeit wird erleichtert

- Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung für Rentner wird erleichtert
- Freibetragsgrenze (Einkommen ohne Kürzung der Rente) wird von jährlich 6.300 € auf 44.590 € erhöht

Lockerung bei der Grundsicherung

keine Vermögensprüfung für 6 Monate; vorhandenes Vermögen muss vorerst nicht angetastet werden


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