Am Freitag, den 25.10.2013 wird um 10 Uhr im Loschwitzer Weg 27, 13593
Berlin-Staaken, eine Familie auf Betreiben der
Ypsilon-Liegenschafts-Verwaltungs GmbH[1] aus Ihrer Wohnung mit
polizeilichem Zwang geräumt. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern! ruft
zusammen mit der Mieterinitiative Staaken dazu auf, diese Zwangsräumung
und die Obdachlosigkeit von Reiner P. zu verhindern.
Reiner P., seine Frau und die sechsjährige Enkelin wohnen seit elf Jahren
in der Wohnung, die in einem Sozialen Wohnungsbau der 70er Jahre gelegen
ist. Die Miete wird vom JobCenter bezahlt, es liegen keine Mietschuldenvor. Dieser Wohnungsblock war an die Ypsilon verkauft worden, dieSozialbindung ist ausgelaufen, damit ist es für die Ypsilon interessantarme Mieter gegen besser zahlende Mieter auszutauschen. Zur juristischenBegründung dieser Kündigung bezieht sich die Ypsilon ausschließlich aufStörungen des Hausfriedens, die ein Sohn der Familie begangen haben soll,der nicht im Mietvertrag steht. Das Amtsgericht Spandau hatte dieKündigung verworfen (3 C 103/12), weil es keinen Zusammenhang zwischen denStraftaten des Sohnes und dem Mietverhältnis der Familie sah. Der Sohnist durch die Regelungen der Hartz-4-Gesetzgebung gezwungen bis zum 25.Lebensjahr bei den Eltern in der Bedarfsgemeinschaft zu wohnen.Dies wird der Familie nun zum Verhängnis: Richterin Regine Paschke[3] vomLAG Berlin urteilte (63 S 296/12)[4] gegen die Familie: "[...] ist demMieter das Verschulden eines Dritten, dem er den Gebrauch einer Mietsacheüberlassen hat, grundsätzlich nach §540 Abs 2 BGB zuzurechnen[...]". ImUrteil werden einige Straftaten des Sohnes in wenigen Worten erwähnt, diesgipfelt in der Formulierung: "[e]r hat im Mai 2010 eine andere Mieterinmit Benzin übergossen und versucht sie anzuzünden." Dies wäre ohneZweifel eine schwere Straftat, allein, sie ist nach Wissen des BündnissesZwangsräumung verhindern! niemals strafrechtlich geahndet worden. Unssind auch andere Darstellungen des Sachverhalts bekannt. Wie auch immerder Sachverhalt gewesen sein mag, das Bündnis Zwangsräumung verhindern!spricht sich klar gegen jede Form von Sippenhaft aus. Strafrechtlichessollte nicht über das Mietrecht behandelt werden. Nach Kenntnis desBündnisses hat die Ypsilon bereits mehrfach strafrechtlich relevanteVorgänge von sich aus zur Anzeige gebracht und diese anschließenderfolgreich in Räumungsklagen als Begründung benutzt.[2] Dabei trifft sieauf eine Rechtsprechung, die eine Interessenabwägung in ihren Urteilenbehauptet, aber faktisch nicht vornimmt, sondern häufig die Rechte vonEigentümern über die Interessen der MieterInnen stellt. Das Urteil vonRegine Paschke ist in dieser Hinsicht beispielhaft.[4]Der Frau und der Enkelin (wir nennen die Namen wegen des Kindeswohlsnicht) ist es inzwischen gelungen eine kleinere Wohnung für sich zufinden. Die Frau würde lieber in der alten Wohnung wohnen bleiben. Reiner P. ist schwer krank, auf regelmäßige, gekühlte Medikamenteangewiesen. Wie seine Gesundheit in der Obdachlosigkeit gesichert werdenkann ist unklar und Ypsilon und Mietrechtsprechung a la Regine Paschkeegal.Aber uns nicht! Nicht nur Vertriebene, auch die Vertreibung ist längst amStadtrand angekommen. Wir vom Bündnis "Zwangsräumung verhindern!"organisieren solidarischen Widerstand, auch in Staaken: Das geht vomBriefe schreiben über Öffentlichkeitsarbeit, Kundgebungen, Aktionen biszur Massenblockade. Besonders wichtig ist uns, dass sich Nachbarnsolidarisieren. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern! ruft auf, sich um9 Uhr vor der Wohnung zu versammeln und die Zwangsräumung zu verhindern. Für uns ist die Zwangsräumung von Reiner P. ein Mosaikstein im großen Bildder Verdrängung von weniger zahlungskräftigen Mietern im Interesse derProfitsteigerung. Demgegenüber bestehen wir auf dem Recht auf angemessenenund unangetasteten Wohnraum.Bündnis Zwangsräumung verhindern!Blog: http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.deFacebook: https://www.facebook.com/zwangsraeumungverhindernE-Mail:




