Immer mehr Berliner/innen können ihre Wohnung nicht bezahlen. Bei Zahlungsrückständen drohen Vermieter/innen, den Mietvertrag zu kündigen und die Wohnung räumen zu lassen. Bezieher/innen von Hartz IV und Sozialhilfe sind besonders betroffen. Jobcenter und Sozialämter entziehen sich der Verantwortung.
Wer Hartz IV bezieht, kann beim Jobcenter einen Antrag auf Mietschuldenübernahme stellen, wer Sozialhilfe bezieht oder wenig verdient, beim Sozialamt. Rund 10.000 Berliner/innen tun dies jährlich beim Jobcenter, mehrere tausend beim Sozialamt.
Doch auf die Übernahme der Mietschulden besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde, die den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung zu tragen hat. In der Praxis zeigen sich in Berlin allerdings ganz erhebliche Unterschiede in der Auslegung dieser Genehmigungsspielräume bei den zuständigen Behörden.Im berlinweiten Durchschnitt wird nur rund die Hälfte aller Anträge von Hartz-IV-Bezieher/innen bewilligt. Zwischen den Bezirken bestehen gravierende Unterschiede. Dies geht aus der Antwort von Sozialstaatssekretär Dirk Gerstle (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der Piratenfraktion vom April 2014 hervor. Während 2013 in Pankow 85 Prozent und in Friedrichshain-Kreuzberg 81 Prozent aller Anträge durch das Jobcenter positiv beschieden wurden, waren es in Reinickendorf nur 30 Prozent und in Neukölln sogar nur 14 Prozent. Mindestens vier von fünf Neuköllner Haushalten, die Hartv IV beziehen, bleiben also auf ihren Mietschulden sitzen und sind infolgedessen von Kündigung des Mietvertrags, Zwangsräumung und in letzter Konsequenz von Wohnungslosigkeit bedroht.




