Bei knapp der Hälfte der Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II liegen die Wohnkosten über den Bemessungsgrenzen der AV Wohnen. Dies ergab eine Umfrage des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise (BALZ). Die AV Wohnen regelt auf Landesebene, welche Wohnkosten als „angemessen“ gelten und vom Amt übernommen werden. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten werden ALG-II-Bezieher/innen in der Regel aufgefordert, „die Wohnkosten zu senken“. Für die meisten Betroffenen heißt dies, entweder die über den Bemessungsgrenzen liegenden Kosten selbst zu tragen, oder aber eine billigere Wohnung zu suchen, was auf dem sich zuspitzenden Berliner Wohnungsmarkt eine drastischen Verschlechterung der Wohnsituation bedeutet.




