Seit die Tarsap Bau- & Hausverwaltung GmbH 2013 einen Gebäudekomplex an der Ecke Alvensleben-/ Kulmer Straße in Schöneberg-Nord erworben hat, versucht sie die Mieter/innen los zu werden. Die Wohnhäuser wurden in den 1970er Jahren mit öffentlichen Mitteln im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus errichtet. Die Gebäude sind verwahrlost, die Wohnungen teilweise mit Asbest und Schimmel belastet (siehe MieterEcho 379, Februar 2016). Laut Tarsap-Website wurde die Baugenehmigung für die geplanten Penthäuser auf dem Dach mittlerweile erteilt. Ein erheblicher Teil der Bestandswohnungen wurde bereits als Eigentumswohnungen verkauft. Tarsap vermarktet sie mit dem Slogan „Moderner 70er-Schick mit allen Freiheiten“ – damit ist offensichtlich gemeint: frei von lästigen Mieter/innen. Leere Wohnungen bringen einen höheren Preis als vermietete, und so versucht Tarsap, ihre Mieter/innen zu vertreiben. Eine Räumungsklage gegen einen langjährigen Mieter wurde im März 2017 vom Amtsgericht Schöneberg zurückgewiesen, weil die Beschuldigungen nicht zu halten waren (siehe MieterEcho online, 18.05.2017).
Alle sollen ausziehen
Am 3. August 2017 teilte Tarsap den verbliebenen Mieter/innen mit, dass sie zum 1. Oktober diesen Jahres – also innerhalb von weniger als zwei Monaten – ihre Wohnungen verlassen müssen, weil eine Asbestsanierung durchgeführt werden soll. Jahrelang hat Tarsap sich nicht um die Belastungen durch die mit asbesthaltigem Klebstoff befestigten Fußbodenplatten gekümmert. Nun stellt sie plötzlich fest: „Mit zunehmender Dauer steigt die Gefahr von Beschädigungen des Bodenbelages und damit die Gefahr von austretendem Asbeststaub, der bekanntermaßen gesundheitsschädigend ist.“ Darum sollen die Mieter/innen ihre Wohnungen für die Dauer der Sanierungsarbeiten – voraussichtlich 6 Monate – vollständig räumen. Sie sollen Tarsap mitteilen ob sie in der Zeit „eine Ersatzwohnung benötigen oder bei Verwandten unterkommen können.“
Die Mieter/innen sind verunsichert, denn in einem vergleichbaren Fall hat eine Mieterin im Zuge angeblicher Sanierungsarbeiten ihre Wohnung verloren. Nachdem Parthena K. wegen eines Wasserschadens vorübergehend mit ihren beiden Kindern aus ihrer 3-Zimmer-Wohnung in der Kulmer Straße ausziehen musste, wurde das Schloß ausgetauscht. Als sie nach 6 Monaten durch gerichtliche Verfügung wieder Zutritt zu ihrer Wohnung bekam, war diese vollkommen unbewohnbar. Wände waren herausgerissen, Küche und Bad nicht mehr vorhanden, und es wurden Besichtigungen mit Kaufinteressierten durchgeführt. Dann kündigte Tarsap der Mieterin, weil sie angeblich den Wasserschaden verspätet gemeldet hätte, und forderte Schadensersatz von 100.000 Euro.



