Seit das Immobilien-Unternehmen Taekker finanziell in Schieflage geraten ist, werden die Mietwohnungen zahlreicher Häuser in Eigentumswohnungen umgewandelt und dann einzeln zum Kauf angeboten. Um den Ertrag zu steigern, übernehmen die Entmietungsspezialisten von Ziegert Immobilien den Job, möglichst viele Altmieter zur „freiwilligen“ Aufgabe der Mietverträge zu überreden.
Am 6. Dezember versammelten sich über 80 Kreuzberger Taekker-Mieter/innen, um ihre Erfahrungen auszutauschen und zu beratschlagen, wie gemeinsam vorgegangen werden kann. Aus den 53 in Kreuzberg betroffenen Häusern waren allein rund 30 vertreten. In weitaus mehr als der Hälfte der Häuser deuten die Ereignisse auf eine geplante Umwandlung in Eigentumswohnungen hin. Schnell war klar, dass es nicht nur einen hohen Bedarf zum Austausch rechtlicher Belange gibt, sondern auch den Wunsch, gemeinsam und öffentlich aktiv zu werden.
Wer auszieht, zahlt drauf
Den allermeisten ist klar: Selbst wenn Abfindungen mit höheren vierstelligen Beträgen geboten werden, bei der derzeitigen Enge auf dem Wohnungsmarkt und den mittlerweile marktüblichen Miethöhen lohnt sich die Aufgabe eines Mietvertrags keinenfalls. Doch auch sieben bis acht Jahre Übergangsfrist bis zur Kündbarkeit der Wohnung wegen Eigenbedarfs würden früher oder später den Verlust der Wohnung bedeuten, weshalb viele Mieter/innen daran interessiert sind, den Prozess der Umwandlung und des Verkaufs zu erschweren.
So wurden Tipps gegeben, wann überhaupt ein Zugang zur Wohnung gewährt werden muss, z.B. wenn das für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigte Aufmaß der Wohnung vorgenommen werden soll. Gegenüber dem Bezirk soll darauf hin gewirkt werden, die Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Möglichkeit zu versagen. Ziel müsse jedoch ein Umwandlungsverbot sein.
Steine in den Weg der Verwertung legen
Wenn viele Mieter/innen gemeinsam agieren, können sie die Abläufe der Verwertung bereits erheblich stören. In der nächsten Zeit sollen daher in einigen Häusern Hausversammlungen organisiert werden. Hierbei kann die Berliner MieterGemeinschaft ihre Hilfe anbieten und im Mietrecht erfahrene Anwält/innen zu den Versammlungen hinzuziehen. Mindestens eine Mietpartei sollte hierfür Mitglied der MieterGemeinschaft sein.
Allgemein empfiehlt sich den betroffenen Mieter/innen dringend, zu überprüfen, ob sie in mietrechtlichen Fragen sind. Denn dann können Mieter/innen gerichtlichen Klärungen von Rechtsstreitigkeiten viel gelassener ins Auge sehen. Bei einem gilt übrigens - anders als bei anderen Mieterverbänden – nur eine einmonatige Übergangsfrist bis zur Wirksamkeit der Rechtsschutzversicherung.



