Mit 265.000 eingesammelten Unterschriften für sein Volksbegehren „Neue Energie für Berlin“ hatte wohl selbst der Energietisch nicht gerechnet. Zumindest war in älteren Pressemitteilungen zu lesen, dass eine Zielmarke von 200.000 Unterschriften angepeilt werde, um die zweite Stufe der Berliner Volksgesetzgebung erfolgreich zu meistern. Mit dem erfolgreichen Volksbegehren kann es nun zum Volksentscheid kommen, bei dem alle wahlberechtigten Berliner/innen an einem Sonntag im Wahllokal über den Gesetzentwurf des Energietischs abstimmen können.
Laut dem von der Initiative angestrebten Gesetz soll das Land Berlin zwei Anstalten des öffentlichen Rechts – die Berliner Stadtwerke und die Berliner Netzgesellschaft – gründen. Da 2014 der Konzessionsvertrag für das Elektrizitätsnetz zwischen dem Land Berlin und Vattenfall ausläuft, sehen die Aktivist/innen in der Gründung eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens die Möglichkeit, an die Stelle des Konzerns zu treten und damit die so genannte Energiewende voranzubringen: „Ziel ist eine ökologisch, sozial gerechte, demokratisch kontrollierte Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dass solcherlei Ideen in Berlin gut ankommen, beweist die hohe Zahl an Unterstützerunterschriften.Nun stellt sich die Frage, an welchem Termin optimaler Weise ein Volksentscheid stattfinden könnte. Für den Energietisch ist klar: Die Abstimmung sollte mit der Bundestagswahl am 22. September zusammenfallen. Entscheiden darüber muss der Senat, nachdem die Landeswahlleiterin offiziell bekannt gegeben hat, ob die notwendige Anzahl an gültigen Unterschriften zusammengekommen ist. Laut Abstimmungsgesetz wäre beim Zustandekommen des Volksbegehrens innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid herbeizuführen. Es sei denn, das Abgeordnetenhaus würde den Gegenstand des Volksbegehrens „inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand unverändert“ annehmen. Das Gesetz sieht sogar eine Fristverlängerung vor, wenn die Abstimmung dadurch gemeinsam mit Wahlen oder anderen Volksentscheiden stattfinden könnte. Ein Zusammenfallen des Energie-Volksentscheids mit der Bundestagswahl würde demnach dem Geist des Abstimmungsgesetzes absolut entsprechen. Dem Parlament bleibt es überlassen, einen eigenen „Gegen-Gesetzentwurf“ zur Abstimmung zu stellen. Dieser muss allerdings 60 Tage vor dem Entscheid beschlossen werden. Die Fraktionen von Grünen, Linken und Piraten hatten in der letzten Plenarsitzung am 13. Juni einen Antrag vorgelegt, der dem Anliegen des Energietischs entsprach, den Volksentscheid zeitgleich zur Bundestagswahl stattfinden zu lassen. Es sei zwar von der Landeswahlleiterin noch nicht bestätigt worden, dass das Volksbegehren tatsächlich erfolgreich war. Allerdings sei an Hand der hohen Zahl an geleisteten Unterschriften davon auszugehen, dass das notwendige Quorum der gültigen Unterschriften bei der jetzt anstehenden Prüfung festgestellt würde.




